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Berlin: US-Actionstar schlägt zurück: Berliner Vermieter verklagt

Nach Steven Seagals Aufenthalt in Villa mussten die Handwerker ran

Achtung Vermieter! Sollte eines Tages ein US-Schauspieler vor der Tür stehen und um Obdach bitten – überlegen Sie gut. Ein Ehepaar hat seine Villa am Wannsee dem Hollywood-Haudrauf Steven Seagal überlassen – und nun verklagt er seine Hauswirte in den USA. Wegen der schweren emotionalen Leiden und des Schocks aus Angst vor Körperverletzung, wie es in der Klageschrift heißt.

Was hat Seagal, der in seinen Rollen gern den robusten Heroen gibt, denn so zugesetzt? Vermutlich ist es die Forderung des Ehepaares nach Wiedergutmachung. Denn Seagal hat, wie es die Vermieter zurückhaltend formulieren, während seines Aufenthalts zu Dreharbeiten „den Mietvertrag nicht erfüllt“. Mehr wollen sie nicht sagen, nur so viel, dass nach dem Auszug des Schauspielers Anfang 2002 die Handwerker gerufen werden mussten. Es gebe ein Protokoll, das auch Seagals Referent kenne und das im Frühjahr 2002 zum Berliner Landgericht wanderte, als Seagal nicht auf die Forderungen reagierte. Am 19. Dezember 2002 schlug der Actionstar, der alle Schuld von sich weist, zurück. Sein Anwalt reichte die Klage in Los Angeles ein, in der er obendrein Mafia-Vorwürfe erhob. „Das ist offensichtlich Seagals Art, mit Menschen umzugehen“, ließen seine Berliner Hauswirte wissen. Erklären können sie sich die Anschuldigung nicht.

„Mafia-Vorwürfe sind Prozesstaktik“, sagt Horst Piepenburg, ein auf internationales Recht spezialisierter Anwalt aus Düsseldorf. Klagen würden eher zugelassen, wenn der Anschein erweckt werde, US-Bürger oder gar US-Interessen seien bedroht. „Nun müssen die Vermieter wohl einen Anwalt nehmen“, sagt Piepenburg. Denn Aussitzen gilt nicht. Das US-Gericht könnte ein Urteil fällen, das in Deutschland vollstreckt würde.

Da haben es Hotels leichter. Sie pochen auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn ein Zimmer mehr als unaufgeräumt hinterlassen wird. „Das wird auch eingeklagt“, sagt Sebastian Krämer, Marketingdirektor im Kempi. Die Hotels können sich in der Regel darauf verlassen, dass das Management des Stars alle Fragen vorher diskret klärt. Denn welcher Promi will schon auf einer Schwarzen Liste auftauchen? Die brauchen die Villenbesitzer nicht. Für sie heißt es nach der Seagal-Affäre: „Einmal und nie wieder!“

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