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Neue Apps machen Privatleute zu Taxifahrern. Die Branche geht dagegen auf die Barrikaden.

© dpa

US-Start-up: Taxi-App-Betreiber Uber wehrt sich gegen Verbot aus Berlin

Die umstrittene Taxi-App Uber bleibt am Netz, so deren deutscher Sprecher. Er kündigt rechtliche Mittel gegen das Verbot durch das Berliner Landesamt an.

„Wir beabsichtigen die Entscheidung des Berliner Senats anzufechten in der Erwartung, dass Berlin dem Beispiel Hamburg folgt und die Unterlassungsverfügung aufgehoben wird", sagte Fabien Nestmann, Sprecher von Uber in Deutschland. Die Firma stehe hinter seinen Fahrern. Seit dem Start in Deutschland im vergangenen Jahr hätten sich "Zehntausende Fahrer" auf der Vermittlungsplattform registriert. In Berlin waren die beiden Dienste, einer für die Online-Bestellung von Limousinen und einer für die Vermittlung von Fahrten durch Privatleute, deutschlandweit zuerst gestartet.

Gegen Uber hatte bereits Taxiunternehmer Richard Leipold vor dem Landgericht ein Verbot des Dienstes für den gewerblichen Mietwagenservice erwirkt. Dagegen legte Uber beim Kammergericht Berufung ein. Im selben Streit läuft beim Landgericht das Verfahren in der Hauptsache, mit dem das einstweilig verfügte Verbot genau begründet wird.

Das US-Start-up Uber hat mit seinem Chauffeurdienst die Branche aufgemischt. Das Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten erließ am Mittwoch ein Verbot. Mit einer „Untersagungsverfügung zum Schutz des Fahrgastes“ verbiete man Uber, das Angebot weiter zu betreiben, teilte das Amt am Abend mit. „Damit darf Uber ab sofort keine Smartphone App oder vergleichbare Angebote mehr verwenden bzw. über diese App Angebote vermitteln, die gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen.“

Uber vermittelt über eine Handy-App Fahrer mit Mietwagen. Ein Berliner Taxiunternehmer hatte dagegen geklagt, weil er in dem Angebot einen illegalen Taxiverkehr ohne Lizenz sah. Uber betont stets, man biete selbst keinen Fahrservice an, sondern stelle Fahrern nur eine Vermittlungsplattform zur Verfügung. Jetzt droht das Landesamt dem Unternehmen ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro an, falls es sich dem App-Verbot widersetzt.

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