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V-Leute: Was erlaubt ist

RECHTSLAGEDas Führen von V-Personen, also Vertrauens- oder Verbindungsleuten in kriminellen Kreisen oder extremistischen Szenen, regelt das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz. Darin heißt es: „Der Einsatz von V-Personen darf nur durch einen Beamten des höheren Dienstes (.

RECHTSLAGE

Das Führen von V-Personen, also Vertrauens- oder Verbindungsleuten in kriminellen Kreisen oder extremistischen Szenen, regelt das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz. Darin heißt es: „Der Einsatz von V-Personen darf nur durch einen Beamten des höheren Dienstes (...) angeordnet werden.“

POLIZEI

Leiter des Staatsschutzes und vor allem die V-Mann-Führer sind höhere Beamte im Sinne des Gesetzes. Anders ist die Lage bei verdeckten Ermittlern, also Beamten, die mit falscher Legende undercover arbeiten: Ihr Einsatz muss durch den Polizeipräsidenten oder seinen Vize angeordnet werden.

REGIERUNG

Der Innensenator erfährt nicht, welche Behörde wo und wie V-Leute führt. Aus dem „operativen Geschäft“ halten sich Politiker raus. Auch Deck- und Klarnamen von V-Leuten bleiben unbekannt. Bei brisanten Einsätzen kann der Senator Kenntnis von anonymisierten „Quellenmeldungen“ erhalten. hah/fan

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