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Im Berliner Zentrum ist die Zahl der Fahrradtaxis in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen.

© Thilo Rückeis

Velotaxis, Rikschas und Co: In Rom verboten … und in Berlin rollt’s

Seit 1997 sind Fahrrad-Rikschas auf Berlins Straßen unterwegs. Um eine Genehmigung zu bekommen, müssen Betreiber zahlreiche Nachweise erbringen – anders als in Rom.

Neben Darstellern in Gladiatoren-Kostümen hat Rom am Mittwoch auch Fahrrad-Rikschas im historischen Zentrum verboten. Diese seien zu gefährlich, „nicht Tüv-geprüft und nicht unfallversichert“, sagte Staatskommissar Francesco Paolo Tronco.

In der Berliner Innenstadt sind die Velotaxis indes seit Jahren vertreten. 1997 wurde die erste Ausnahmegenehmigung erteilt, seitdem ist die Zahl der Betreiber stark gewachsen. Von zwei Paragrafen der Straßenverkehrsordnung müssen sich die Anbieter befreien lassen. Nach § 21 dürfen auf Fahrrädern nur Kinder unter sieben Jahren mitgenommen werden. Paragraf 33 verbietet das „Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße“.

Eine Ausnahmegenehmigung muss beim zuständigen Bezirksamt beantragt werden. „Dafür braucht man eine Versicherungsbescheinigung und einen Nachweis über die Prüfung des Fahrzeugs durch Dekra oder Tüv“, erklärt Carina Heinz, Chefin von Velotaxi.

Die Fahrer brauchen zwar keinen Personenbeförderungsschein wie für Taxis, müssen aber eine Fahrerlaubnis für Pkw, Motorrad oder Moped haben. Alternativ stellt die Dekra spezielle Rikschaführerscheine aus. „Unsere Fahrer wurden dieses Jahr mehrfach von Fahrradstreifen kontrolliert“, sagt Helmut Millan von Berlin Rikscha Tours.

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