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Berlin: Verbeamtung: Lehrer werden Staatsdiener mit Bonus

Die rückwirkende Verbeamtung von mehreren tausend Lehrern beschert den Pädagogen und dem Landesschulamt einen warmen Geldregen. Dies wurde jetzt bekannt.

Die rückwirkende Verbeamtung von mehreren tausend Lehrern beschert den Pädagogen und dem Landesschulamt einen warmen Geldregen. Dies wurde jetzt bekannt. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) muss einen mindestens zweistelligen Millionenbetrag an Rentenbeiträgen zurückerstatten, den Lehrer und Schulamt einzahlten, solange die Lehrer Angestellte waren. Dies bestätigte gestern die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) dem Tagesspiegel. Erste Zahlungen seien bereits erfolgt. Viele Lehrkräfte rechnen mit bis zu 50 000 Mark.

Grundlage für diese Regelung ist Sozialgesetzbuch, wonach Beiträge zurückgezahlt werden können, wenn nachträglich verbeamtet wird. Die Lehrer sind auf die Rente aus ihrer Angestelltenzeit nicht angewiesen, weil die Beamtenpension rückwirkend für die gesamte Dauer der Tätigkeit im Staatsdienst gezahlt wird. Hat also ein Lehrer fünf Jahre als Angestellter und 20 Jahre als Beamter gearbeitet, bekommt er für 25 Jahre Pension. Und dazu noch für fünf Jahre die Angestelltenrente, falls er sie sich nicht vorher auszahlen lässt. Diese doppelte Alterssicherung folgt Beamtenversorgungsgesetz.

Früher kam diese Regelung kaum zum Einsatz, weil sofort verbeamtet wurde. In Berlin hatte aber der Senat unter dem Einfluss der damaligen Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing (SPD) 1996 beschlossen, dass generell nicht mehr verbeamtet werden soll, weil der Lehrerberuf keine hoheitliche Aufgabe sei. In der Folge mussten die BfA-Beiträge gezahlt werden. Nach kleinen Verbeamtungswellen in der Zwischenzeit kam es dann vor einigen Monaten zum großen Dammbruch, weil Schulsenator Klaus Böger (SPD), der eigentlich gegen den Beamtenstatus für Lehrer ist, 26 Millionen Mark einsparen musste. Sofort wurden rund 2500 Lehrer verbeamtet.

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Berlin steht mit dieser Situation nicht allein da. Inzwischen haben sich bereits Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein erkundigt, wie Berlin mit dem Rückzahlungsanspruch umgeht. Auch in diesen Ländern wurden Verbeamtungs-Stopps aufgehoben. Dass schon bald Unsummen an Pensionskosten auf die Landeshaushalte zukommen, verdrängen die Ministerien mit Blick auf die aktuellen Haushaltsprobleme.

Ilse Schaad, Referatsleiterin bei der GEW, hatte schon vor Jahren die Idee, dass man die Rückzahlung der Gelder betreiben sollte, erntete aber nach eigenen Angaben für ihren Vorschlag nur Unglauben bei der damaligen Schulsenatorin Ingrid Stahmer (SPD). Sowohl die BfA, die Innenverwaltung als auch die Finanzverwaltung hätten sie aber in ihrer Ansicht bestätigt, sodass auch die Senatsschulverwaltung schließlich zustimmte. Betroffen sind laut GEW allein im West-Teil über 2000 Lehrer.

Je nach individueller Lage müssen sie entscheiden, ob es für sie besser ist, den fünfstelligen Betrag jetzt zu nehmen oder ihn bei der BfA zu lassen und dafür später eine etwas höhere Alterssicherung zu haben. Die GEW rät aber zum erstgenannten: Man könne ja nie wissen, ob der Bund die im Beamtenversorgungsgesetz geregelte Doppelversorgung nicht aufgehoben wird.

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