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SPD und Linke wollen Gesetz nachbessern: Verbindliche Bürgervoten in Bezirken

Abstimmungen müssen verbindlich sein, finden SPD und Linke. Gemeinsam kämpfen die Parteien für eine Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Bezirkliche Bürgerentscheide sollen in Zukunft nicht mehr folgenlos sein. Mit einer Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes wollen SPD und Linke den Bürgern den Frust ersparen, dass erfolgreiche Abstimmungen für das zuständige Bezirksamt unverbindlich bleiben. „Wir arbeiten ernsthaft daran“, versicherte am Montag der Rechtsexperte der Linken, Klaus Lederer. Auch der SPD-Innenpolitiker Thomas Kleineidam sieht gute Chancen, das juristisch schwierige Problem in Kürze zu lösen.

Der Verein „Mehr Demokratie“ kritisiert, dass von den etwa 30 Bürgerbegehren in Berlin „bisher nur wenige in vollem Umfang verbindlich waren“. Das liegt daran, dass ein Bürgerentscheid laut Gesetz dieselbe Wirkung hat wie der Beschluss einer Bezirksverordnetenversammlung (BVV). Die BVV jedoch kann einen Beschluss mit nur „empfehlender oder ersuchender Wirkung“, der vom Bezirksamt ignoriert wurde, im zweiten Anlauf in einen verbindlichen Beschluss umwandeln. Theoretisch wäre es zwar auch möglich, einen Bürgerentscheid zu wiederholen, um ihn auf diese Weise rechtsverbindlich zu machen. In der Praxis wäre ein solches Verfahren unpraktikabel, denn bezirkliche Volksabstimmungen sind organisatorisch sehr aufwendig.

Das hat auch die Koalition jetzt eingesehen. Ein umfangreicher Antrag zur Stärkung der Bürgerrechte in den Bezirken wurde im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses am Montag vertagt, um eine Regelung für verbindlichere Bürgerentscheide nachträglich einzuarbeiten. Allerdings muss im Bezirksverwaltungsgesetz genau festgelegt werden, für welche Abstimmungsthemen das möglich ist. Wenn das gelinge, sagte Lederer, stünden Bürgerentscheide und BVV–Beschlüsse wirklich auf gleicher Augenhöhe.

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