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Verbraucherschutz: Ekellisten künftig für ganz Berlin

Die Bezirke wollen einheitlich Lebensmittelkontrollen durchführen und die Ergebnisse online veröffentlichen. Voraussichtlich werden ab Herbst 2010 die Kontrollergebnisse berlinweit publiziert.

Für Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linke) ist der Beschluss „ein Beitrag zum konsequenten Verbraucherschutz“, Pankows Ordnungsstadtrat Jens-Holger Kirchner (Grüne) freut sich über „einen Riesenfortschritt zur besseren Verbraucherinformation“: Berlins Bezirke und die Gesundheitsverwaltung haben sich am Freitag darauf geeinigt, die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen in Lokalen und Supermärkten künftig stadtweit zu veröffentlichen – im Internet sowie in den Eingangsbereichen der jeweiligen Betriebe. Mit einem Blick lässt sich dann feststellen, ob es in einem Lokal, das man besuchen will, hygienische Beanstandungen gab oder alles in Ordnung ist. Bislang ist dies nur in Pankow möglich. Der Bezirk stellt im Rahmen eines Modellversuches seit einem Jahr sogenannte Ekel- und Positivlisten ins Netz.

Der Erfolg des Projektes ist derart überzeugend, dass inzwischen die meisten Skeptiker ihre Vorbehalte aufgaben. Negativ erwähnte Gastwirte bemühen sich in der Regel umgehend, Mängel abzustellen. Täglich greifen rund 100 Bürger auf die Websites zu. Und bei einer Umfrage des Senats wünschten sich jüngst 78 Prozent der Interviewten berlinweite Veröffentlichungen nach dem Pankower Vorbild. Senatorin Lompscher fiel es deshalb gestern nicht schwer, die zuständigen Stadträte aller Bezirke bei einem Treffen in ihrem Amtssitz auf eine Linie einzuschwören.

Voraussichtlich ab Herbst 2010 sollen Kontrollergebnisse berlinweit publiziert werden. Eine Arbeitsgruppe werde Einzelheiten klären, heißt es. Sie soll sich an den Pankower Erfahrungen, aber auch am Verbraucherschutz in Dänemark orientieren, der als vorbildlich gilt. Dort müssen positive wie negative Ergebnisse unmittelbar im Netz sowie gut sichtbar in den Lokalen zugänglich sein. In Deutschland erhält ein Wirt hingegen erst einmal vier Wochen lang Gelegenheit zur Anhörung. Frühestens danach darf beispielsweise Schimmelbefall publik gemacht werden. Bei der vorgesehenen Novellierung des Verbraucherschutzgesetzes will der Bund diese Frist aber noch 2010 stark verkürzen.

Geeinigt hat man sich in Berlin bereits auf folgende Punkte: Auf einer Webliste aller Lokale sollen neben jedem Betrieb gleich die Kontrollergebnisse stehen. Eine spezielle Ekelliste wird es dann nicht mehr geben. Wohl aber einen Smiley, den sich gut bewertete Wirte an die Tür kleben können. CS

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