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Verbraucherschutz: Gasag-Sondertarifkunden können Erhöhungen zurückfordern

Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Gaskunden: Damit sind auch bei den Sondertarifen der Gasag übliche Preisanpassungsklauseln unwirksam - Kunden können rückwirkend bis Oktober 2005 Forderungen stellen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in einem am Mittwoch verkündeten Urteil über die Rechte von Gaskunden. Demnach können Kunden der Berliner Gaswerke (Gasag) und der Kommunalen Gasunion GmbH in Niedersachsen nun Gaspreiserhöhungen rückwirkend bis Oktober 2005 zurückfordern. Im Fall der Gasunion wurden einem Betroffenen vom BGH 190 Euro zugesprochen. Wie viele Gasversorger ähnlich unwirksame Klauseln in ihren Verträgen stehen haben, ist nach Angaben des Bundesverbands Neuer Energieanbieter in Berlin unklar.

Bei Sondertarifkunden handelt es sich zumeist um Haushalte, die mit Gas heizen und deshalb größer Mengen als Kunden im Normaltarif abnehmen. Die Berliner Gasag hatte ihre Preise für diese Kunden im Oktober 2005 und Januar 2006 um je einen halben Cent pro Kilowattstunde angehoben und auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrem "Gasag-Aktiv"-Vertrag verwiesen. Dort heißt es, dass der Gaspreis dem Ölpreis folge und die Gasag "berechtigt" sei, Gasbezugspreise sowohl nach oben als auch nach unten anzupassen.

Mieterbund sieht Verbraucherrechte gestärkt

Der BGH sieht darin eine Benachteiligung der Sondertarifkunden. Laut BGH lässt diese Formulierung eine Auslegung zu, nach der die Gasag "lediglich berechtigt, aber nicht verpflichtet ist", sinkende Bezugspreise an Kunden weiterzugeben. Ähnliches gelte für die Gasunion. Sie hatte in ihren Geschäftsbedingungen bestimmt, dass sie Preise anpassen "darf". Der BGH sieht auch hierin eine fehlende Verpflichtung zugunsten der Verbraucher.

Der Deutschen Mieterbund (DMB) begrüßte die Urteile als Stärkung der Verbraucherrechte. "Jetzt muss geprüft werden, welche Rechte Vermieter und Mieter geltend machen können, soweit sie in der Vergangenheit zu viel gezahlt haben", erklärte DMB-Präsident Franz-Georg Rips. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zeigte sich zufrieden, dass die Gasversorger mit dem Urteil nun "Rechtssicherheit" bei Ausgestaltung der Preisanpassungsklauseln erhalte. Es müsse "gerichtsfeste Klauseln geben" um "stark steigende Einkaufskosten für Energie" an Endkunden weitergeben zu können, erklärte die Verbandsvorsitzende Hildegard Müller. (AFP/ho)

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