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Hat selbst viel Geld in Immobilien angelegt: Justiz- und Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann (CDU).

© dpa

Verbraucherschutz: Tipps vom Senat für den Immobilienkauf

Der Berliner Justiz- und Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann präsentiert neue Internetseite als Konsequenz aus der Affäre um seinen Vorgänger. Eine Checkliste soll Verbraucher schützen.

Nicht mal einen Monat ist Thomas Heilmann im Amt. Und schon zum zweiten Mal hat der neue Justizsenator von der CDU die Initiative ergriffen, um sich demonstrativ von der Immobilienaffäre abzugrenzen, die seinen Vorgänger Michael Braun das Amt kostete. Am Mittwoch stellte Heilmann die neue Internetseite der Senatsverwaltung für Justiz vor. Unter schutz-vor-schrottimmobilien.de können sich Käufer von Immobilien als Wertanlage darüber informieren, wie sie sich vor Betrug schützen können.

Bereits vor zwei Wochen hatte Heilmann im Abgeordnetenhaus einen Fünf-Punkte-Plan vorgestellt, mit dem Betrügern das Geschäft erschwert werden soll. Sein Vorgänger, der als Rechtsanwalt und Notar arbeitet, war wegen der Beurkundung umstrittener Immobiliengeschäfte im Dezember unfreiwillig aus dem Amt geschieden.

Die neue Website soll Käufern anhand einer leicht verständlichen Zehn-Punkte- Checkliste zu ermitteln helfen, ob eine Immobilie eine gute Geldanlage ist, wie Heilmann sagte. Wenn sie auf gute Resonanz stößt, will er eine weitere Seite für den Kauf von selbst bewohnten Immobilien erstellen lassen.

Dabei greift der frühere Werbe- und Kommunikationsunternehmer auch auf eigene Erfahrungen zurück, denn er hat einen guten Teil seines Vermögens in Immobilien angelegt. „Ein paar Wochen Zeit für die Prüfung sollte man sich nehmen“, hat er dabei gelernt.

Der Leitfaden der Senatsverwaltung hilft unter anderen dabei, den Kaufpreis, die zu erwartenden Mieteinnahmen und den tatsächlichen Wert der Immobilie ins Verhältnis zu setzen, er zeigt wertsteigernde und -mindernde Aspekte auf, weist auf unvorhergesehene Kosten hin und zeigt, wie gering Steuervorteile in der Regel sind. Den Themen Finanzierung, Referenzen und der Rolle des Notars sind weitere Kapitel gewidmet.

Die Rolle des Notars, die seinem Vorgänger zum Verhängnis wurde, schätzt Heilmann geringer ein als es viele Kommentatoren der Affäre getan haben: „Auch noch so strenge Regeln“ im Notarrecht könnten nicht verhindern, dass Betrüger ahnungslosen Bürgern wertlose Immobilien zu überteuerten Preisen verkauften. „Deswegen ist eine bessere Aufklärung der Verbraucher nötig.“

In der aktuellen Affäre ermittelt die Justiz nach seinen Angaben derzeit gegen drei Tätergruppen, von denen eine alleine für 50 Fälle von Betrug verantwortlich ist. Bei der Notarkammer lägen bislang 18 Beschwerden vor, bei der Verbraucherzentrale seien 141 Fälle gemeldet, in denen sich Käufer betrogen fühlten. Ob und wieweit sein Vorgänger in entsprechende Geschäfte verwickelt war, wollte Heilmann nicht kommentieren: „Das Landgericht prüft den Fall, dem will ich nicht vorgreifen.“

Beim Landgericht sind bislang nach Aussage von Sprecher Ulrich Wimmer 54 Beschwerden über Notare eingegangen, die betrügerische Geschäfte beurkundet haben sollen. Um welche Notare es sich handelt, konnte er nicht sagen.

Mit einer Pressemeldung bestätigte das Landgericht am Mittwoch einen Bericht des Tagesspiegels vom Vortag, demzufolge die Zivilkammer 13 die in entsprechende Geschäfte verwickelte Grüezi- Real-Estate AG verurteilt hat, einen Kaufvertrag über eine Schöneberger Wohnung rückgängig zu machen und den Käufer zu entschädigen.

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