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Verdacht auf Bestechung: Polizei durchsucht Zeitungsredaktion

Im Zusammenhang mit der Weitergabe vertraulicher Informationen bezüglich einer Razzia im Rockermilieu haben Polizisten am Donnerstag das Büro eines Redakteurs der Berliner Morgenpost durchsucht. Er soll einen LKA-Mitarbeiter für Informationen bezahlt haben.

Ermittler des Landeskriminalamts (LKA) haben in der Redaktion der „Berliner Morgenpost“ das Büro eines Journalisten durchsucht; auch zu seiner Privatwohnung verschafften sich die Beamten Zugang. Es wurden Computer und andere mögliche Beweismittel sichergestellt. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag.

Gegen den Redakteur wird ermittelt, weil er einen Mitarbeiter des LKA für Informationen aus laufenden Verfahren bezahlt haben soll – dies wäre ein Fall von Bestechung. Ausgelöst wurden die Ermittlungen gegen den Reporter durch ein Verfahren gegen den genannten LKA-Mann. Letzterer steht seit Monaten im Verdacht, Journalisten die geplanten Verbote von Hells-Angels-Gruppen verraten zu haben. Die Rocker waren durch einen entsprechenden Artikel vor einer Razzia gewarnt worden; die Razzia schlug dadurch fehl, die Polizei war blamiert, und es gab ein politisches Nachspiel im Innenausschuss des Landesparlaments. Der Beamte wurde behördenintern versetzt.

Beim Auswerten seiner Daten sind die Ermittler offenbar auch auf den „Morgenpost“-Mitarbeiter gestoßen. Gegen den Polizisten wird ebenfalls ermittelt – jetzt auch wegen des Verdachts der Bestechlichkeit.

Durchsuchungen in Redaktionen sind selten; oft erweisen sie sich auch als illegal. Die Pressefreiheit ist ein Gut von Verfassungsrang, und seine Quellen muss ein Journalist nicht preisgeben. Versuche von Ermittlungsbehörden, per Durchsuchung und Beschlagnahme in den Besitz von verwertbaren Beweismitteln zu kommen, sind deshalb selten erfolgreich. Der letzte große Fall war die Durchsuchung der Potsdamer Redaktion des Magazins „Cicero“ im September 2005, die vom Bundesverfassungsgericht im Februar 2007 für verfassungswidrig erklärt wurde. Damals ging es um Beihilfe zum Geheimnisverrat. Unterschied zum aktuellen Fall: Dem Cicero-Journalisten wurde keine eigenständige Straftat vorgeworfen. Die Durchsuchung bei der Morgenpost löste Proteste aus. „Quellenschutz ist ein so hohes Gut, dass man auch wegen eines solchen Verdachtes keine Redaktion durchsuchen sollte“, sagte Alexander Fritsch vom Deutschen Journalisten-Verband. Der Axel Springer Verlag, zu dem die Morgenpost gehört, wies „die Verdächtigung gegenüber einem unserer Redakteure zurück“ und nannte die Durchsuchung „grob unverhältnismäßig und rechtswidrig“. Das Medienhaus kündigte an, sich mit allen juristischen Mitteln zu wehren.

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