zum Hauptinhalt

Berlin: Verdacht auf Untreue: Anklage gegen Ex-Bäderchefs

Als Vorstandsvorsitzende sind sie schon seit vier Jahren nicht mehr im Amt, jetzt sehen sich zwei ExChefs der Berliner Bäderbetriebe einer Anklage der Berliner Staatsanwaltschaft gegenüber. Wegen des Verdachts der Untreue und des Betrugs sollen sie sich vor Gericht verantworten.

Als Vorstandsvorsitzende sind sie schon seit vier Jahren nicht mehr im Amt, jetzt sehen sich zwei ExChefs der Berliner Bäderbetriebe einer Anklage der Berliner Staatsanwaltschaft gegenüber. Wegen des Verdachts der Untreue und des Betrugs sollen sie sich vor Gericht verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, 1996 über Scheinaufträge die Rückzahlung von 6,65 Millionen Euro nicht verbrauchter Haushaltsmittel verhindert zu haben. Außerdem sollen sie eine drohende Insolvenz der Bäderbetriebe vorgetäuscht und dadurch weitere 8,7 Millionen Euro aus der Landeskasse erhalten haben. Die beiden Ex-Bäder-Chefs haben sämtliche Vorwürfe bestritten.

Ende 1996 hatten die Bäder-Betriebe noch mehrere Millionen Mark aus Landeszuschüssen in der Kasse. Wäre das Geld bis zum Jahreswechsel nicht ausgegeben worden, hätte es an das Land zurückfließen müssen. Um das zu verhindern, sollen die beiden Vorstandsmitglieder zwei Firmen zur Übernahme der Summe und zur späteren Verrechnung veranlasst haben. Die Firmen sollten von dem Geld Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten an den Bädern durchführen, aber erst nach dem Jahreswechsel. Tatsächlich sollen über die Firmen rund 4,3 Millionen Euro wieder an die Bäder-Betriebe zurückgeflossen sein – allerdings erst 1998. Dem Land soll laut Anklage so zumindest ein Zinsschaden von rund 45000 Euro entstanden sein.

Die Scheinaufträge bezogen sich auf eine Badewasseraufbereitungsanlage für umgerechnet 5,1 Millionen Euro und technische Vorrichtungen für Kies- und Aktivkohlefilter für 1,4 Millionen Euro. Die Firmen haben nach Erteilung der Aufträge umgehend die entsprechenden Summen überwiesen bekommen. Beide Aufträge wurden jedoch 1996 nicht ausgeführt.

Die Affäre hatte damals zur fristlosen Entlassung der beiden ehemaligen Vorstandsmitglieder durch Sportsenator Klaus Böger (SPD) geführt. Ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird, entscheidet die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts. Sie wird dann auch einen Termin festlegen. oew

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false