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Berlin: Verfassungsgericht prüft Neuwahlen

CDU-Mitglieder klagen wegen umstrittener Kandidatenaufstellung gegen eigene Partei – Fünf Mandate gefährdet

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Ein Brief des Verfassungsgerichts lässt in der Berliner CDU die Alarmglocken läuten. Parteiintern wird befürchtet, dass die Richter ernsthaft über die Frage nachdenken, der CDU-Abgeordnetenhausfraktion Mandate zu entziehen oder Neuwahlen anzuordnen. Im schlimmsten Fall verschwände Christoph Stölzl, Landeschef und Bundesvorstandsmitglied der Union, aus dem Parlament. Anlass für die Aufregung ist ein Wahlprüfungsverfahren. Die Kläger sind CDU-Mitglieder und wollten 2001 wieder ins Abgeordnetenhaus: Marcus Mierendorff und Ulrich Manske.

Doch im Zuge erbitterter Streitigkeiten im CDU-Kreisverband Steglitz-Zehlendorf wurden – im zweiten Anlauf – andere Bewerber nominiert. Die förmliche Beschwerde von Mierendorff und Manske wies der Landeswahlausschuss damals zurück. „Die zweite Liste war die Richtige“, sagt Landeswahlleiter Andreas Schmidt von Puskas heute noch. Aber die Betroffenen zogen vor das Landesverfassungsgericht. Am 25. November wird verhandelt und jetzt verschickte das Gericht eine „prozessleitende Verfügung“ an die Kläger und Beklagten.

In dem Brief werden folgende „entscheidungserhebliche Rechtsfragen“ gestellt: War die Nichtzulassung der ursprünglichen CDU-Wahllisten und der darin genannten Bewerber wahlrechtlich begründet? Auf welcher Grundlage wurden diese Wahlvorschläge geändert, zurückgenommen oder auf andere Weise erledigt? Und: „Welche Rechtsfolgen hat die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, wenn den Einsprüchen stattgegeben wird?“

Dass die Verfassungsrichter offenkundig bereit sind, tief in die Materie des CDU-internen Streits einzudringen und sich schon in der mündlichen Verhandlung mit den Folgen eines möglichen Urteils zu Gunsten der Kläger befassen, weist nach Einschätzung sachkundiger Juristen in der CDU auf den Ernst der Lage hin. Sollte das Gericht entscheiden, dass die Einreichung der Wahlvorschläge der Union in Steglitz-Zehlendorf „rechtsunwirksam“ ist, sind die Folgen – nach Meinung des Landeswahlleiters Schmidt von Puskas – schwer abschätzbar. Die CDU-Abgeordneten, die nicht auf den ursprünglichen Wahllisten standen, könnten durch Mierendorff und Manske ersetzt werden. Oder es werden alle fünf Mandate in Steglitz-Zehlendorf ersatzlos kassiert. Oder das Gericht ordnet Neuwahlen an – landesweit, im Bezirk beziehunsgweise einzelnen Wahlkreisen. Dies seien „theoretische Überlegungen“, sagt der Wahlleiter. „Aber auf hoher See und bei Gericht – na, Sie wissen ja…“

Neuwahlen nach erfolgreicher Wahlanfechtung sind nicht so ungewöhnlich. 1921 erklärte das Oberverwaltungsgericht Berlin die Stadtverordnetenwahl von 1920 für ungültig. 1975 musste in zwei Zehlendorfer Wahlkreisen die Abgeordnetenhauswahl wiederholt werden. 1993 wurde die Hamburger Bürgerschaftswahl von 1991 wegen „undemokratischer Handhabung der Kandidatenaufstellung“ vom Verfassungsgericht annulliert. Auf den jetzt umstrittenen CDU-Wahllisten stehen fünf Abgeordnete; darunter Stölzl und die Rechtsanwälte Karl-Georg Wellmann und Michael Braun.

„Wir würden zum Gespött der politischen Szene in Deutschland, wenn das Gericht der CDU diese Mandate aberkennt und Stölzl aus dem Parlament katapultiert würde“, sagt Wellmann. Mierendorff und Manske verhielten sich „parteischädigend und skandalös.“ Braun befürchtet ein „Waterloo für die CDU.“ Manske ist nicht erreichbar. Mierendorff will die Klage nicht zurückziehen. Die Kandidatenaufstellung 2001 sei von „verheerenden Verstößen gegen die innerparteiliche Demokratie“ begleitet gewesen. Stölzl kann sich eine Aberkennung der Mandate nicht vorstellen. „Dann wandern doch tausende Wählerstimmen in den Papierkorb.“

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