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Berlin: Verfassungsklage: Entscheidung nicht vor Ostern Opposition will juristische Schritte gegen den Etat in Ruhe prüfen

CDU und FDP entscheiden erst nach den Osterferien, ob sie erneut gegen den Landeshaushalt vor das Verfassungsgericht ziehen. Der Rechtswissenschaftler Michael Kloepfer, der die Oppositionsparteien bei der ersten Klage – mit Erfolg – vor dem Landesverfassungsgericht vertrat, soll die Erfolgsaussichten eines zweiten Verfahrens prüfen.

CDU und FDP entscheiden erst nach den Osterferien, ob sie erneut gegen den Landeshaushalt vor das Verfassungsgericht ziehen. Der Rechtswissenschaftler Michael Kloepfer, der die Oppositionsparteien bei der ersten Klage – mit Erfolg – vor dem Landesverfassungsgericht vertrat, soll die Erfolgsaussichten eines zweiten Verfahrens prüfen. „Wir haben um eine Kurzexpertise gebeten“, sagte der FDPFraktionschef Martin Lindner dem Tagesspiegel. Dafür benötige Kloepfer einige Wochen. Der Gutachter soll auch prüfen, ob die Klage Berlins in Karlsruhe (auf Bundes-Sanierungshilfen) Schaden nimmt, wenn der Landeshaushalt noch einmal für verfassungswidrig erklärt würde.

„Bevor wir über eine Klage entscheiden, möchten wir diese Fragen seriös beantwortet haben“, sagte Lindner. Zurzeit sei die Meinungsbildung in der FDP-Fraktion völlig offen. Auch der haushaltspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Alexander Kaczmarek, will „nicht leichtfertig in eine neue Verfassungsklage marschieren“. Zwar ist Kaczmarek der Meinung, dass der neu vorgelegte Doppelhaushalt 2004/05 „keine substanziellen Änderungen enthält und nicht stichhaltig begründet ist“. Aber die Kritik am Haushalt müsse verfassungsrechtlich untermauert werden. Die Grünen haben längst signalisiert, dass sie eine zweite Klage nicht mittragen werden, trotz erheblicher Kritik am Sparkurs des rot-roten Senats. Im Oktober 2003 wurde der Doppeletat 2002/03 für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin legte der Senat einen neuen Haushaltsentwurf für die nächsten beiden Jahre vor, der am Donnerstag vom Parlament beschlossen wird. za

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