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Berlin: Verfassungsklage gegen den Haushalt noch im August Opposition: Das Land nimmt

mehr Kredite auf als zulässig

Die Oppositionsfraktionen CDU, FDP und Grüne haben sich endgültig über das Verfahren für eine Verfassungsklage gegen den umstrittenen Berliner Landeshaushalt 2002/2003 verständigt. Die drei Fraktionen wollen die Klageschrift zusammen mit einer „voll umfänglichen Begründung“ Ende August beim Landesverfassungsgericht einreichen. Ursprünglich sollte die so genannte Normenkontrollklage bereits in dieser Woche auf den Weg gebracht und später eine Nachbegründung abgegeben werden.

Die Opposition moniert, dass die rot-rote Koalition weit mehr Kredite aufnimmt als sie Investitionen tätigt. Das am 28. Juni mit den Stimmen von SPD und PDS verabschiedete Haushaltsgesetz war am vergangenen Donnerstag in Kraft getreten.

Die Klagebegründung wird von Jura-Professor Michael Kloepfer von der Humboldt-Universität ausgearbeitet. Der Rechtsexperte hatte bereits in einem Gutachten für die Opposition die Verfassungswidrigkeit des Haushalts 2002/2003 festgestellt. Dagegen bezeichnen SPD und PDS den Etat als verfassungskonform. Sie berufen sich dabei wie die Große Koalition in den vergangenen Jahren auf einen Ausnahmetatbestand.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Nicolas Zimmer, und Grünen-Fraktionschefin Sibyll Klotz verwiesen gestern darauf, dass die Klage keine aufschiebende Wirkung haben wird. Die Politiker gehen zudem davon aus, dass die Verfassungsrichter den Haushalt nicht für nichtig erklären werden. Vielmehr rechnen sie damit, dass eine mehrjährige Frist „zur Behebung“ der Verfassungswidrigkeit des Haushalts festgelegt wird. Die Opposition verspricht sich von einem solchen Richterspruch mehr Druck auf den Bund, Berlin Sanierungshilfen zu gewähren. dpa

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