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Berlin: Verfassungsklage nicht ausgeschlossen CDU und FDP: Doppelhaushalt muss erneut nachgebessert werden

CDU und FDP haben die Koalition aufgefordert, den geänderten Haushaltsentwurf 2004/05 noch einmal nachzubessern. Wenn nicht alle Ausgaben stichhaltig begründet würden, „können Sie davon ausgehen, dass auch dieser Etat verfassungswidrig ist“, sagte CDUFraktionschef Nicolas Zimmer im Hauptausschuss.

CDU und FDP haben die Koalition aufgefordert, den geänderten Haushaltsentwurf 2004/05 noch einmal nachzubessern. Wenn nicht alle Ausgaben stichhaltig begründet würden, „können Sie davon ausgehen, dass auch dieser Etat verfassungswidrig ist“, sagte CDUFraktionschef Nicolas Zimmer im Hauptausschuss. Gleicher Meinung war Martin Lindner, der die FDP-Fraktion führt.

Nach dem spektakulären Urteil zur Verfassungswidrigkeit des Landeshaushalts vom 31. Oktober 2003 hatte das Abgeordnetenhaus die Beratung des neuen Etats unterbrochen. Der Senat musste sich an die Arbeit machen, die hohe Neuverschuldung juristisch unanfechtbar zu begründen. Der korrigierte Etat, der neue Sparmaßnahmen in dreistelliger Millionenhöhe enthält, wird seit gestern im Parlament beraten. Am 18. März, darauf verständigten sich SPD und PDS, FDP und Grüne, soll der Doppeletat beschlossen werden. Die CDU ließ offen, ob sie noch länger beraten will. In der Schwebe bleibt vorläufig auch, ob die Opposition erneut das Verfassungsgericht bemühen wird. Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) gestand im Hauptausschuss ein, dass der Senat bei der rechtlichen Begründung des Haushalts „ein Stück weit im subjektiven Einschätzungsbereich“ liege. Trotz der extremen Haushaltsnotlage bleibe für die Politik ein gewisser Spielraum. za

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