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Berlin: Verfassungsrichter entscheiden über Ausbau von Schönefeld

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will „in einigen Tagen“ über die Verfassungsbeschwerden gegen den Bau des neuen Flughafens BBI in Schönefeld entscheiden. Das kündigte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier an.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will „in einigen Tagen“ über die Verfassungsbeschwerden gegen den Bau des neuen Flughafens BBI in Schönefeld entscheiden. Das kündigte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier an. Das Urteil könnte Auswirkungen auf das laufende Planergänzungsverfahren zum Nachtflugbetrieb haben. Die Verfassungsbeschwerden von drei Klägergruppen richten sich gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom März 2006. Die Leipziger Richter hatten damals den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens unter der Auflage eines Nachtflugverbotes und weiterer Lärmschutzmaßnahmen genehmigt. Aus Sicht der Anwälte sind dabei die Grundrechte der Anwohner auf gesundheitliche Unversehrtheit und Schutz ihres Eigentums nicht ausreichend berücksichtigt worden. Eine vierte Beschwerde richtet sich gegen die Abweisung mehrerer tausend Kläger, da das Gericht seinerzeit nur einige Musterklagen beschieden hatte, so der Würzburger Anwalt Wolfgang Baumann.

Das Verfassungsgericht kann das Urteil unter Hinweis auf zusätzlich zu berücksichtigende Gesichtspunkte aufheben. Auch bei einer Abweisung der Beschwerden haben die Richter die Möglichkeit, in der Begründung Grundsätze für die künftige Verfahrensweise vorzugeben und so Einfluss auf das laufende Planergänzungsverfahren zu nehmen, sagte der Anwalt Frank Börmann, der zwei Kläger vertritt. Hier geht es vorrangig um die Frage, ob in den Randzeiten zwischen 23 und 0 Uhr sowie 5 und 6 Uhr ein Flugbetrieb zulässig ist. du-

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