zum Hauptinhalt

Berlin: Verfassungsschutz-Reform: SPD will Neuland betreten

Die Reform des Berliner Verfassungsschutzes, der als eigenständiges Amt aufgelöst und der Innenverwaltung angegliedert wird, lässt auf sich warten. Der Senat vertagte gestern einen Gesetzentwurf von Innensenator Eckart Werthebach (CDU) zur Neourdnung der Landesbehörde auf die nächste Sitzung am 5.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die Reform des Berliner Verfassungsschutzes, der als eigenständiges Amt aufgelöst und der Innenverwaltung angegliedert wird, lässt auf sich warten. Der Senat vertagte gestern einen Gesetzentwurf von Innensenator Eckart Werthebach (CDU) zur Neourdnung der Landesbehörde auf die nächste Sitzung am 5. September. Stadtentwicklungssenator und SPD-Landeschef Peter Strieder hatte um die Rückstellung gebeten. "Zum Zwecke der Konsensfindung." Strittig sind, wie berichtet, zwei Punkte: Die Kontrolle des Verfassungsschutzes und der Umfang der nachrichtendienstlichen Mittel, die das Amt verwenden darf.

Die SPD will die Innenrevision der Behörde, die durch eine Arbeitsanweisung des Innensenators im April 1999 nur moderat verschärft wurde, durch eine Kontrollinstanz ergänzen, die parallel zur normalen Dienst- und Fachaufsicht des Senators arbeitet. Diese Aufsichtsstelle soll dem parlamentarischen Ausschuss für Verfassungsschutz turnusmäßig Bericht erstatten. Eine Forderung, die von der CDU-Fraktion als "verfassungswidrig und nicht verhandelbar" eingestuft wird. Ein solches Modell verwische die Verantwortlichkeiten und schränke die Berichtspflicht des Innensenators gegenüber dem Parlamentsausschuss ein, sagt der Sicherheitsexperte der Union, Andreas Gram. Sein Vorschlag zur Güte: Ein Verfassungsschutz-Beauftragter, der unmittelbar dem Senator untersteht.

Mit ihrer Forderung betreten die Sozialdemokraten Neuland. In Niedersachsen und in Sachsen-Anhalt können die Datenschutzbeauftragten auf Antrag des parlamentarischen Kontrollausschusses einzelne Maßnahmen des Landesamtes auf deren Rechtmäßigkeit überprüfen. In Schleswig-Holstein kann der Landtagsausschuss "im Einzelfall" einen Beauftragten für den Verfassungsschutz bestellen. Eine dritte Kontrollinstanz als Dauereinrichtung gibt es in keinem Bundesland.

Die zweite Forderung der Sozialdemokraten: Nachrichtendienstliche Mittel dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen verwendet werden, über die der Verfassungsschutz-Ausschuss möglichst vorab informiert werden soll. Die CDU will hingegen den gesetzlich erlaubten Katalog von Ausforschungsmitteln ("Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observationen, Bild- und Tonaufzeichnungen, Tarnpapiere und Tarnkennzeichen"), die in einer Verwaltungsvorschrift ausführlich beschrieben sind, noch erweitern. Und zwar durch technische Mittel, die die Überwachung des Internet und anderer moderner Kommunikationsmittel erlauben.

Mit einer solchen "Auffangklausel" sei der Berliner Datenschutzbeauftragte einverstanden, argumentiert Gram. Auch der Leiter des Verfassungsschutzes in Nordrhein-Westfalen, Fritz-Achim Baumann, der den Koalitionspartnern CDU und SPD zeitweilig als Vermittlungsinstanz diente, habe eine solche Klausel empfohlen. Eine Vorabinformation des Parlamentsausschusses über Einzelaktionen des Verfassungsschutzes lehnt die CDU strikt ab. Damit werde das Amt lahmgelegt. Denkbar sei eine "spätere, zeitnahe Information in kleiner Runde"; etwa der fachpolitischen Sprecher der Fraktionen. Diese Information, so Gram, könne dann auch "ausführlicher als bisher" ausfallen.

Innensenator Werthebach wird sich in den nächsten Tagen mit den Sicherheitspolitikern der SPD, Klaus-Uwe Benneter und Hans-Georg Lorenz, zusammensetzen, um einen Kompromiss zu finden und rechnet damit, dass die Reform des Verfassungsschutzes noch in diesem Jahr angepackt werden kann.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false