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Berlin: Vergewaltiger bleibt in Haft nach der Haft Sicherungsverwahrung für Pädophilen Uwe K.

Der Mann, der sich so verstellen kann, duckte sich. Zwei Stunden lang saß der vorbestrafte Sexualtäter mit rundem Rücken hinter der Brüstung der Anklagebank.

Der Mann, der sich so verstellen kann, duckte sich. Zwei Stunden lang saß der vorbestrafte Sexualtäter mit rundem Rücken hinter der Brüstung der Anklagebank. Nicht einmal sah er auf während der Urteilsverkündung. Zehn Jahre Haft wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verhängte das Gericht am Montag und ordnete zudem anschließende Sicherungsverwahrung an.

Dauerhaft wegsperren. Das sei im Falle von Uwe K. „unerlässlich“, sagte Richter Uwe Nötzel. Bei dem Angeklagten sei die Neigung zu solchen Straftaten „fest verwurzelt“. Nach elfjähriger Haft und trotz Führungsaufsicht habe er sich geschickt wieder Gelegenheiten verschafft, um seinen sexuellen Drang auszuleben. „Er ist gefährlich für die Allgemeinheit“, stand für das Gericht nach dreimonatigem Prozess fest. Hoffnung auf Besserung durch Therapie sei nicht in Sicht. „Er ist nach wie vor überhaupt nicht gewillt, sich mit den Vorwürfen auseinanderzusetzen.“

Der 46-jährige K. hat nach Überzeugung des Gerichts zwischen Mai 2008 und Herbst 2009 im Badezimmer seiner Spandauer Wohnung zwei zehn- und elfjährige Mädchen zum Oralverkehr gezwungen. Eines der Opfer habe er mit einem Messer bedroht. Zudem habe er eine 18-Jährige sexuell genötigt und 22 Mal gegen Weisungen der Führungsaufsicht verstoßen. K. hatte sexuelle Übergriffe bestritten und als „Lügengeschichten“ abgetan.

Der Fall Uwe K. hatte bereits 2007 für Aufsehen gesorgt. Obwohl er nach verbüßter Strafe wegen Vergewaltigung von neun Mädchen im brandenburgischen Falkensee von Gutachtern weiterhin als gefährlich eingestuft worden war, musste er freigelassen werden. Ein Versuch, ihn in Sicherungsverwahrung zu bringen, scheiterte an der damaligen Rechtslage. Gerichte stellten K. aber unter Führungsaufsicht mit strengen Auflagen. Der Kontakt zu Kindern war ihm verboten. Ende 2007 zog er in ein Hochhaus – mit einem Spielplatz davor.

Die Führungsaufsicht konnte Uwe K. nicht aufhalten. „Der Fall zeigt die Grenzen auf“, sagte eine Anwältin der Nebenklage. Das für entlassene Sexualstraftäter zuständige Kommissariat hatte ihn im Blick. Polizisten warnten sein Umfeld und sprachen ihn an: „Sie stehen unter Aufsicht, Sie wissen, was auf dem Spiel steht.“ K. ging wie gefordert zur Therapeutischen Ambulanz und zum Bewährungshelfer. Dort beschrieb er sein angeblich zurückgezogenes Leben.

„In Wirklichkeit knüpfte er auf geschickte Weise Kontakte“, sagte Richter Nötzel. In der Nachbarschaft fand Uwe K. wie bei früheren Taten Familien in schwierigen Verhältnissen. „Für sein Umfeld war er nicht das Monster“, sagte der Richter. „Er bot seine Hilfe an, er verbrachte Zeit mit den Kindern, man vertraute ihm.“ Bis K. die Gelegenheit gesehen habe, zuzuschlagen. Das Urteil entsprach im Wesentlichen dem Antrag der Anklage. Der Verteidiger will Rechtsmittel prüfen. Kerstin Gehrke

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