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Berlin: Vergoldete Füllungen

Die Berliner Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) steckt in der Finanzmisere - und sie ist offenbar sehenden Auges hineingeraten. Über Jahre hinweg hat sie an ihre Mitglieder, die Berliner Zahnärzte, Geld ausgezahlt, das sie nicht hatte.

Die Berliner Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) steckt in der Finanzmisere - und sie ist offenbar sehenden Auges hineingeraten. Über Jahre hinweg hat sie an ihre Mitglieder, die Berliner Zahnärzte, Geld ausgezahlt, das sie nicht hatte. Nun klafft ein Finanzloch von mindestens 40 Millionen Mark. Ein Verfahren vor dem Berliner Landessozialgericht legte die gesamte riskante Verfahrensweise offen.

Dabei wusste die KZV nicht einmal, wie viel Geld sie von den Krankenkassen zu erwarten hatte, denn der Vertrag mit den Kassen war abgelaufen, ein neuer liegt nicht vor. Schlimmer noch: Die KZV hatte darauf spekuliert, ihre Verhandlungsposition bei den Krankenkassen verbessern zu können, wenn sie einfach Fakten schafft und ihre Zahnärzte schon einmal ausbezahlt. Das gab der frühere Geschäftsführer der KZV vor dem Berliner Landessozialgericht auch offen zu. Er ging davon aus, die Kassen könnten dann an den Forderungen der KZV nicht mehr vorbei.

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung ist das Bindeglied zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den einzelnen Zahnärzten. Die Kassen überweisen quartalsweise Geld an die KZV, die Ärzte melden ihre erbrachten Leistungen. Die Vereinigung verteilt das Geld dann entsprechend. Für die Jahre 1997 bis 1999 konnten sich Kassen und KZV aber nicht über die Höhe der Honorare einigen. Die Kassen zahlten in dieser Zeit weiter wie gehabt. Die KZV war aber der Ansicht, ihr stünde mehr Geld zu und überwies den Zahnärzten mehr als hereinkam. Die Einigung erfolgte erst im Jahr 2000, sah aber eine wesentlich niedrigere Vergütung vor, als an die Zahnärzte ausgezahlt worden war. So entstand ein Finanzloch von cirka 40 Millionen Mark.

"Dem Ganzen lag eine Art finanzieller Verschiebebahnhof zugrunde", berichtet ein Insider. "Regelmäßig wurde das Geld, das die Krankenkassen für das neue Quartal überwiesen, den Ärzten für das alte Quartal ausgeschüttet." Die KZV schob stets ein Minus vor sich her, das aber nicht auffiel, weil immer neues Geld nachkam. "Das Ganze flog erst auf, als der Verschiebebahnhof nicht mehr funktionierte. Dann wurde das Finanzloch entdeckt", heißt es intern. Die Kassen hatten einmal zu viel Geld überwiesen, das die KZV sogleich auf ihre Zahnärzte verteilte. Als die Kassen mit der Rückforderung kamen, konnte die KZV nicht zahlen.

Nach dem Gesetz darf die KZV keine Verluste machen. Deshalb schickte sie ihren Zahnärzten "Rückforderungsbescheide", insgesamt 3000 Stück. Von Zahnärzten mit großen und umsatzstarken Praxen verlangte sie mehr Geld zurück, als diese zuvor bekommen hatten. Kleine Praxen sollten entsprechend weniger zurückzahlen. Dies sah das Landessozialgericht als "offensichtlich rechtswidrig" an.

Von den 3000 Zahnärzten, die einen Rückforderungsbescheid erhalten hatten, zahlten 2000 klaglos. Die anderen 1000 legten Widerspruch ein. Zwei Verfahren gingen als Musterverfahren erst vor das Sozialgericht, wo die KZV Recht bekam, dann vor das Landessozialgericht, wo sie nun verlor.

Nach Auffassung des Landessozialgerichts ist es nicht zulässig, einen "Rückforderungsbescheid" zu erlassen, der mehr zurückfordert, als tatsächlich zu Unrecht gezahlt wurde. Deshalb hat das Gericht in einer Eilentscheidung die Eintreibung der Gelder vorläufig gestoppt. Die KZV hatte außerdem einen Teil der Zahnarzthonorare einbehalten, die Forderungen also praktisch verrechnet. Auch das ist nicht erlaubt. Das Geld muss zunächst an die beiden klagenden Praxen ausgezahlt werden, bis die Fragen im Hauptsacheverfahren geklärt sind. Im Gerichtssaal war zu hören, dass es allein bei den zwei Praxen um mindestens 100 000 Mark geht.

"Unter solidarischen Aspekten sind die Kläger die Sargnägel unserer Solidargemeinschaft, inklusive ihrer an Honorarsicherung interessierten Anwälte", sagt KZV-Sprecher Jörg-Peter Husemann. Anders als bei den gesetzlichen Kassen gibt es bei der KZV nämlich keinen "sekundären Schuldner", also niemanden, der einspringen muss, wenn die KZV Not leidet. Das ist gut für den Steuerzahler, bedeutet aber unter dem Strich, dass die Zahnärzte so oder so auf den Kosten sitzen bleiben werden. Es gibt also eigentlich nur zwei Lösungswege: Eine Umlage auf alle Mitglieder oder die Rückforderung des zu viel Gezahlten im Wege einer Richtigstellung. Mit Gericht wird es teurer, denn für die ganze Prozessdauer fallen Zinsen an.

Fatina Keilani

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