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Das Model Gina-Lisa Lohfink am Amtsgericht Tiergarten in Berlin. Ihr wird laut Gericht vorgeworfen, 2012 bewusst wahrheitswidrig eine Vergewaltigung durch zwei Männer angezeigt zu haben.

© Jörg Carstensen/dpa

Verhandlung in Berlin: Gina-Lisa Lohfink wegen falscher Verdächtigung verurteilt

Das Model hatte zwei Männer der Vergewaltigung beschuldigt. Das Amtsgericht Tiergarten sah für diesen Vorwurf keine Anhaltspunkte.

Das Model Gina-Lisa Lohfink ist wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt worden. Lohfink hatte zwei Männer beschuldigt, sie vergewaltigt zu haben. Für diesen Vorwurf sah das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Montag keine Anhaltspunkte.
Gina-Lisa Lohfink habe gelogen, sagte die Staatsanwältin nach fast achtwöchigem Prozess. Mit ihrer Anzeige wegen angeblicher Vergewaltigung gegen zwei Männer habe die 29-Jährige „Polizei und Staatsanwaltschaft bewusst in die Irre geführt“. Eine Strafe von 24.000 Euro wegen falscher Verdächtigung verlangte die Anklägerin am Montag. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Lohfink brach in ihrem Schlusswort vor Verkündung des Urteils in Tränen aus. „Ich bin hier nicht, um berühmt zu werden“, schluchzte das Model. „Ich wollte den Sex nicht und nicht das Filmen.“ Am Ende wurde sie wegen falscher Verdächtigung verurteilt.

Es ist ein Fall, der bundesweit für Aufsehen und Diskussionen sorgt. Die einen sehen die einstige „Germany’s next Topmodel“-Kandidatin als ein Opfer der Justiz und eine Vorkämpferin für Rechte von Frauen, die Opfer sexueller Gewalt wurden. Andere verfolgen den Prozess kopfschüttelnd und sprechen von einer Inszenierung im und vor dem Gerichtssaal – mit Tränen und Zusammenbrüchen.

Vergewaltigung oder einvernehmlicher Sex?

Was geschah wirklich in einer Partynacht vor mehr als vier Jahren? Kurz danach waren Videosequenzen waren aufgetaucht. Sie zeigen das Model beim Sex mit zwei Männern – „kein Blümchensex“, schätzte später eine Ermittlerin ein. Lohfink hatte erklärt, die sexuellen Handlungen seien gegen ihren Willen erfolgt. Zudem hatte sie laut Anklage die Vermutung geäußert, dass ihr K.-o.-Tropfen verabreicht wurden. Sie habe einen Filmriss erlitten.

Gegen die Männer wurde wegen Verdacht auf Vergewaltigung ermittelt. Ein 28 Sekunden langes Video war Ausgangspunkt. „Der Anfangsverdacht war begründet“, so die Staatsanwältin. Doch bei Durchsuchungen seien 11 weitere Sequenzen sichergestellt worden. „Das Gesamtbild zeigt etwas anderes als eine Vergewaltigung“, so die Staatsanwältin. Das Nein habe sich auf die Handy-Kamera bezogen. „Sie wollte nicht beim Sex gefilmt werden.“

Toxikologe analysierte Video

Ein Toxikologe hat „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ ausgeschlossen, dass das Model in den gefilmten Szenen in der Wohnung einer der beiden Männer unter Einfluss von K.-o.-Tropfen stand. Sie sei „wach und orientiert“ gewesen, habe getanzt, telefoniert, getrunken und immer wieder in die Kamera gelächelt.

Die Anklägerin geht davon aus, dass Lohfink einen Filmriss konstruierte, um nach Auftauchen der Bilder vom Sex mit zwei Männern „irgendwie aus der Sache rauszukommen“ und ihren Ruf zu schützen. Der Verteidiger aber lobte im Plädoyer seine Mandantin. Sie habe gekämpft und in der Debatte um „Nein heißt Nein“ viel erreicht.

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