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Berlin: Verkauf von Wohnungen kein Tabu mehr

Heinz Buschkowsky (SPD), Bezirksbürgermeister von Neukölln: Es wird wohl zu weiteren Haushaltsrestriktionen kommen müssen. Das wird zum Rückgang der Dienstleistungen des Landes und zu einer weiteren Reduzierung des Personalbestands führen.

Heinz Buschkowsky (SPD), Bezirksbürgermeister von Neukölln:

Es wird wohl zu weiteren Haushaltsrestriktionen kommen müssen. Das wird zum Rückgang der Dienstleistungen des Landes und zu einer weiteren Reduzierung des Personalbestands führen. Die künftige rot-rote Koalition steht vor einer schweren Bewährungsprobe. Sie muss sich der Frage stellen, ob bisherige Tabus wie der Verkauf landeseigener Wohnungen Bestand haben. Das hielte ich für weniger einschneidend als etwa Einsparungen beim Kinderschutz.

Markus Christian Kerber, Finanzwissenschaftler an der TU Berlin:

Berlin wird gezwungen, seine Sanierungspolitik nicht nur fortzusetzen, sondern ihr eine neue Dynamik zu verleihen. Es geht darum, nicht nur bei den Ausgaben noch einmal alle Prioritäten radikal zu überprüfen. Berlin muss nun öffentliches Eigentum an Wirtschaftsunternehmen ohne Wenn und Aber veräußern. Das betrifft beispielsweise Wohnungsbaugesellschaften, Wasserbetriebe, Stadtreinigung und einige mehr. Die gesamtstaatlich positive Konsequenz des Urteils besteht darin, dass Bremen und das Saarland ihre Bemühungen, vor dem Verfassungsgericht eine Sanierungshilfe zu erstreiten, aufgeben können.

Franz-Georg Rips,

Direktor des Deutschen Mieterbundes:

Zumindest wohnungs- und sozialpolitisch ist die Entscheidung nicht nachvollziehbar. Mit der „Aufforderung“, Wohnungsbestände zu veräußern, sendet das Bundesverfassungsgericht ein falsches Signal an Bundesländer und Kommunen. Wohnungsverkäufe sind kein taugliches Mittel zur Haushaltssanierung. Die Verkaufserlöse können zwar zur Schuldentilgung und zur Verringerung der Zinsbelastung eingesetzt werden. Auf der anderen Seite drohen aber drastische Mehrausgaben. So müssen gegebenenfalls Belegungsrechte für einkommensschwache Mieter gekauft werden. Zu erwartende Mieterhöhungen in den verkauften Wohnungsbeständen führen zu höheren Ausgaben der öffentlichen Hand bei Unterkunftskosten für ALG-II- oder Sozialhilfeempfänger, und es müssen Mehrausgaben beim Wohngeld einkalkuliert werden. Der Verkauf von Wohnungsunternehmen, also des Tafelsilbers, ist generell unumstößlich und mögliche Einnahmen aus der Bewirtschaftung entfallen dauerhaft.

Patrick Adenauer,

Präsident der Arbeitsgemeinschaft Selbstständiger Unternehmer (Asu):

Im Urteil liegen große Chancen für Berlin. Dazu muss der Senat nur das Potenzial an Privatisierungen seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten und den Abbau von Subventionen ausnutzen. Die Asu hat 2004 einen Privatisierungsplan vorgelegt. Das Papier belegt, dass Berlin sich aus eigener Kraft aus der „Haushaltsnotlage“ befreien könnte, würde es konsequent privatisieren und Subventionen abbauen. Bis zu vier Milliarden Euro könnten im Jahr eingespart werden. Tsp

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