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Es weihnachtet wieder.

© dpa

Verkaufsoffene Sonntage: Am zweiten und vierten Advent öffnen Berliner Läden

Die Geschäfte in der Hauptstadt dürfen in diesem Jahr am 5. Dezember und am 19. Dezember fürs Weihnachtsgetümmel öffnen, teilte Verbraucherschutzsenatorin Katrin Lompscher am Montag mit.

In Berlin wird es am zweiten und vierten Advent verkaufsoffene Sonntage geben. Verbraucherschutzsenatorin Katrin Lompscher (Linke) bestimmte, dass Verkaufsstellen am 5. Dezember und am 19. Dezember in der Zeit von 13.00 bis 20.00 Uhr geöffnet sein dürfen, wie am Montag mitgeteilt wurde. Grund für die zusätzlichen Sonntagsöffnungen seien zahlreiche an diesen Tagen stattfindende Weihnachtsmärkte, die auch von vielen Touristen besucht würden.

Das neue Berliner Ladenöffnungsgesetz war Mitte Oktober im Abgeordnetenhaus beschlossen worden. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass von jährlich zehn verkaufsoffenen Sonntagen im Einzelhandel acht nicht aufeinander folgende Sonntage zentral vorgegeben werden, davon zwei im Advent. Zwei weitere Sonntage können die Unternehmen frei wählen, sofern sie an bestimmte Ereignisse wie Firmenjubiläen oder Straßenfeste in den jeweiligen Bezirken geknüpft werden.

Notwendig geworden war die Novellierung des Gesetzes wegen einer Klage der Kirchen gegen die als liberal geltende Gesetzesfassung von 2006, das zehn verkaufsoffene Sonntage pro Jahr gestattete, darunter alle vier Adventssonntage. Das Land unterlag Ende 2009 in dem Rechtsstreit vor dem Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe erklärte das Gesetz in Teilen für verfassungswidrig, weil es die im Grundgesetz verankerte Sonntagsruhe aushöhlte. (dapd)

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