zum Hauptinhalt
315112_0_00bf4b5d.jpg

© Keystone

Verkaufsoffene Sonntage: Die geschenkte Ruhe

Heute ist der letzte verkaufsoffene Adventssonntag. Ab 2010 greift das Urteil des Verfassungsgerichts. Großer Protest bleibt aus.

Der Sonntag erhebt sich aus den Niederungen des christlichen Abendlandes wie das Minarett aus dem Wüstensand – er ist ein Symbol. Am siebenten Tage sollst du ruhen: Ein Gebot, für das die christlichen Kirchen nicht nur ihre Mitglieder, sondern die gesamte christlich geprägte Gesellschaft in die Pflicht nehmen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das das Berliner Ladenschlussgesetz für verfassungswidrig erklärt hat, war ein Erfolg in diesem Kampf um Symbole. Und es bedeutet, dass die volle Einkaufsfreiheit, wie sie die Berliner und ihre Gäste im Advent 2009 genießen konnten, auf absehbare Zeit nicht zurückkehren wird. Der Berliner Adventssonntag gibt sich künftig wieder sonntäglicher, das entfesselte Shoppen wird wieder stärker in die Grenzen der sechs wöchentlichen Einkaufstage zurückgeführt.

So richtig unglücklich scheint darüber niemand zu sein. Die relativ entspannten Reaktionen auf das Urteil zeigten schon, dass die handelnden Personen auf der immer etwas hysterisch überdrehten Ladenschluss-Bühne müde und vernünftig geworden sind und nichts gegen ein wenig mehr Ruhe am siebenten Tag einzuwenden haben.

Es ist offensichtlich: Die Gesellschaft hat sich zu einer Ich-will-alles-und- zwar-sofort-Einkaufsgenossenschaft gewandelt, in der Vorfreude, vergleichendes Abwägen und entspannte Schaufensterbummel vor verschlossenen Ladentüren nicht mehr vorgesehen sind, und das geht mehr und mehr Menschen auf die Nerven. Das Verfassungsgericht hat seine neutrale Position genutzt, um eine Zäsur zu setzen und etwas zu tun, was die Akteure am Markt aus eigener Kraft nicht mehr geschafft haben: den Kommerzialisierungsdruck zu bremsen und damit auch einer Landesregierung die Grenzen zu zeigen, die sich in den vergangenen Jahren wie die Geschäftsleitung eines gigantischen Duty-Free-Shops aufgeführt hat.

In der Abwägung des Gerichts wird klar: Das Gebot der Sonntagsruhe ist historisch und verfassungsrechtlich so fest abgesichert, dass es nicht mit einem Ladenschlussgesetz ausgehebelt werden kann – es handelt sich um ein Grundrecht, das auch dem Schutz der Arbeitnehmer und Familien dient, ein Grundrecht der ganzen Gesellschaft, christlich oder nicht. Der Aspekt der freien Religionsausübung spielte dabei kaum eine Rolle, zumal die Läden sonntags immer erst nach den Gottesdiensten öffnen.

Die relative Ruhe nach der Entscheidung zeigte auch, dass die vier offenen Adventssonntage kaum als wirtschaftlich notwendig gelten können. Auch die erste Euphorie über die komplette Abschaffung des Ladenschlusses von Montag bis Sonnabend, die radikale Berliner „6x24“-Regelung Ende 2006, war rasch verflogen. Es zeigte sich, dass in der Stadt spätestens nach 22 Uhr keine rentablen Geschäfte mehr zu machen sind, egal, ob Angestellte oder der Besitzer selbst hinter der Kasse stehen.

An den Sonntagen ist das auf den ersten Blick anders: Sieht man die Karawanen der Käufer in den Berliner Einkaufszentren, so scheint es, als sei dort am Wochenende ein letztes Reservat der intakten Familie zu finden, die beim Shoppen noch ganz und gar zu Harmonie und Konsumglück findet, während sie zu Hause längst in disparate Einzelinteressen zerfallen ist. Shoppen wurde zum neuen Sonntagsausflug, zur Alternative zum Zoo- oder Museumsbesuch. Die Nachfrage ist also da, und der Sonntag, total freigegeben, würde sich in kurzer Zeit als normaler Einkaufstag etablieren. In den Einkaufszonen der Innenstädte wäre die Sonntagsruhe dahin.

Allerdings, und auch das spricht gegen eine totale Freigabe, würde deshalb in der Summe nicht mehr Geld ausgegeben werden. Volkswirtschaftlich könnte Berlin unter dem Strich nur dann profitieren, wenn es zahlungskräftige Touristen anzieht, die ihre Wochenenden grundsätzlich in New York, Paris oder London verbringen, sich aber allein vom verkaufsoffenen Sonntag an die Spree umleiten lassen – eine schwer greifbare, ziemlich kleine Personengruppe. Ölscheichs, mag sein, aber die sind in Berlin noch nicht gesichtet worden. Es gibt bisher wenig Indizien dafür, dass der normale Tourist sein Verhalten am Sonntag – lange schlafen, ausgiebig frühstücken, abreisen – zugunsten von mehr Einkauf ändern würde. Budgets sind Budgets, unabhängig davon, ob sie in der Hektik eines Sonnabends oder in der etwas entspannteren Atmosphäre eines verkaufsoffenen Sonntags erschöpft werden.

Interessant wird sein, wie Berlin das Verfassungsgerichtsurteil in die Praxis umsetzt. Vier offene Adventssonntage wird es nicht mehr geben, das ist klar, auch drei werden nicht mehr möglich sein; die Preisfrage ist, ob zwei von vieren den erwünschten Ausnahmecharakter der Öffnung noch deutlich werden lassen. Und auch im restlichen Jahr werden wohl höhere Anforderungen an die Begründung für eine Ausnahme gestellt werden – offen ist, ob es dann für die Genehmigung noch ausreicht, dass der internationale Charismatikerkongress in der Stadt tagt oder die deutsche Mannschaft bei der Fußball-WM in Südafrika eine Runde weitergekommen ist.

Es wird also alles ein bisschen anders werden, aber Berlin kann damit leben. Der Weihnachtseinkauf ohne Sonntage mag wieder ein wenig zunehmen, das ist möglich. Aber vermutlich hat das Gericht auch daran gedacht, dass die meisten Käufer längst über Zugang zum Internet verfügen und dort ganz stressfrei einkaufen können, sieben Tage und 24 Stunden lang, rund um die Uhr. Und weder Verfassungsgericht noch Kirchen können daran irgendetwas ändern.

Zur Startseite