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Ein Strafzettel (Knöllchen) in einem Scheibenwischer eines geparkten Autos.

© dpa/Stefan Sauer

Verkehr in Berlin: Parken als Grundrecht

Falschparker bekommen an der Spreebrückenbaustelle regelmäßig Knöllchen. Nachhaltige Wirkung hat das offenbar nicht.

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Falschparker sichern Arbeitsplätze in den Ordnungsämtern. Leute-Leser Wolle F. hat trotzdem keine Lust, regelmäßig Knöllchen zu kassieren, wenn er seinen Lieferwagen kurz ins Parkverbot stellt. Sein Argument: Andere kommen ungeschoren davon, etwa die Is-mir-egal-Parker an der Köpenicker Landstraße. Dem widerspricht Stadtrat Michael Grunst, zuständig für Ordnung und Jugend (passende Kombination): Im Bereich der Spreebrückenbaustelle sei das Ordnungsamt gar nicht zuständig, sondern “Auftraggeber und Betreiber”. Also Senat und Baufirma. Dennoch sei der AOD (Allgemeine Ordnungsdienst) regelmäßig vor Ort, und auch die Polizei sei “intensiv tätig geworden”.

Wie schön. Und das Ergebnis? Verstöße würden “konsequent geahndet”. Probleme gibt es leider mit der erzieherischen Wirkung. “Nach den Feststellungen des AOD zeigen sich die betreffenden Autohändler und Transporteure an dieser Stelle jedoch häufig unbeeindruckt und uneinsichtig.” Parken wird eben als Grundrecht empfunden, und Regeln gelten in erster Linie für die anderen.

Thomas Loy, aufgewachsen an der Küste (Nordsee), zog 1995 nach Berlin und wohnt mit seiner Familie seit zehn Jahren in Johannisthal. Wenn Sie Anregungen, Kritik, Wünsche, Tipps haben, schreiben Sie ihm bitte eine E-Mail an leute-t.loy@tagesspiegel.de.

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