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Verkehr: Temposünder scheitert mit Klage

Ein Autobesitzer ist vor dem Verwaltungsgericht mit dem Versuch gescheitert, sich von der Pflicht zum Führen eines Fahrtenbuchs zu befreien. Der Mann hatte behauptet, der Blitzer im Britzer Tunnel funktioniere bekanntlich nicht richtig.

Der Mann war zum Führen eines Fahrtenbuchs gezwungen worden, nachdem sein Auto im Britzer Autobahntunnel mit 22 Stundenkilometern über dem Limit geblitzt worden war und der Fahrer nicht ermittelt werden konnte.

Der Autobesitzer hatte behauptet, der Blitzer funktioniere bekanntlich nicht richtig. Diese Behauptung sei „ins Blaue hinein aufgestellt“ und entbehre jeder Substanz, befanden die Verwaltungsrichter. Der Autobesitzer kann nun versuchen, vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung zu gehen. Die fest installierten Blitzgeräte sind seit knapp einem Jahr in Betrieb. Obwohl Schilder auf die Radarkontrolle hinweisen, wurden allein in den ersten fünf Wochen 38 000 Fahrzeuge geblitzt.

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