zum Hauptinhalt
245608_3_temeplh.jpeg

© dpa

Aus für Airport: Letzte Klagen um Tempelhof gescheitert

Das Ende des Flughafen Tempelhof ist besiegelt: Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts kann Berlin jetzt das Gelände zum Wohngebiet umwidmen. Eine Revision bleibt den Flughafen-Freunden verwehrt.

Der Senat kann das Flughafengelände in Tempelhof umwidmen. Dort sollen jetzt ein Park und am Rand Wohn- und Gewerbebauten entstehen. Zwei Klagen gegen das Aufgeben als Flughafengelände hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) am Mittwoch zurückgewiesen. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht ließen die Richter nicht zu. Dagegen können die Kläger eine Beschwerde einlegen, was einer bereits angekündigt hat.

Geklagt hatten die Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof (Icat) und als Privatmann der Tempelhof-Anwohner Wolfgang Przewieslik. Die Klage der Icat, die damit begründet war, der Senat habe bereits im Juni 2007 und somit vor dem Volksentscheid vom April 2008 verfassungswidrig Tatsachen geschaffen, sei in sich zusammengebrochen, weil der Verfassungsgerichtshof in der Zwischenzeit entschieden habe, dass der Ablauf des Volksentscheids nicht zu beanstanden war, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Kipp. Ob die Icat klageberechtigt gewesen wäre, prüften die Richter deshalb gar nicht mehr. Icat-Vertreter waren vor Gericht nicht erschienen.

Dagegen sei der Privatkläger in seinen persönlichen Rechten nicht verletzt worden und deshalb nicht klageberechtigt, entschieden die Richter. Przewieslik habe als Sachwalter für die Interessen zahlreicher Bürger argumentiert. Solche Popularklagen seien aber unzulässig.

Zuletzt hatte Przewieslik noch argumentiert, weil es auf dem Flughafen Tegel Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg (siehe unten) gebe, sei er gefährdet, wenn er nun Tegel als Flughafen nutzen müsse, weil Tempelhof geschlossen sei. Auch dies ließen die Richter nicht gelten. Rechtlich bestehe hier keinen Zusammenhang, sagte Kipp.

Zudem gebe es keinen Betreiber für einen Flugverkehr in Tempelhof, nachdem der Berliner Flughafengesellschaft auf deren Antrag die Erlaubnis zum 3. Oktober entzogen worden war, sagte Kipp weiter. Weltweit habe sich niemand ernsthaft bemüht, den Flugbetrieb in Tempelhof zu übernehmen, auch nicht die Deutsche Bahn AG. Diese hatte zwar mehrfach angekündigt, in Tempelhof ins Fluggeschäft einsteigen zu wollen, den Schritt dann aber nicht vollzogen.

Auch jetzt liegt wieder ein Antrag für eine Betriebsgenehmigung vor – dieses Mal von der Flugschule Berlin Tempelhof Aviators. Dabei seien aber bereits die formalen Bedingungen nicht erfüllt worden, teilte die Behörde mit. Deshalb werde der Antrag abgelehnt.

Die Stadtentwicklungsverwaltung kündigte nach dem OVG-Urteil an, das Konzept für eine Nachnutzung von Tempelhof weiter voranbringen zu wollen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false