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BBI-Bieterverfahren: Eine Klage auf Schadensersatz hätte gute Chancen

Die Aufhebung des Bieterverfahrens für den Bau des Flughafens Berlin-Brandenburg International in Schönefeld wird für die Flughafengesellschaft wohl ein rechtliches Nachspiel haben.

Der Konzern Hochtief prüft eine Klage gegen die Entscheidung. Und der Bieter könnte bei der Durchsetzung seiner Ansprüche nach Auffassung von Rechtsexperten erfolgreich sein. Im schlimmsten Fall drohe der Flughafengesellschaft die Zahlung des entgangenen Gewinns an den Baukonzern – bei der Auftragssumme in Milliardenhöhe könnte dieser weit über 100 Millionen Euro liegen.

Bei öffentlichen Ausschreibungen gilt grundsätzlich, dass der Bieter mit dem günstigsten Angebot den Auftrag bekommt. Dieser Bieter könnte nun klagen – denn er kommt ja trotz seines Angebots nicht zum Zuge, weil das Terminal eben neu ausgeschrieben wird. Weil bisher nicht bekannt ist, wer das beste Angebot abgegeben hat, könnten sogar alle Anbieter klagen.

Die Flughafengesellschaft wiederum hat zwei Möglichkeiten die Klagen abzuwenden: Entweder beweist sie, dass es unzulässige Preisabsprachen zwischen den Anbietern gab. Oder sie belegt, dass unangemessen hohe Preise für die Bauleistungen gefordert wurden – wofür die Flughafengesellschaft aber nachweisen müsste, „dass die von ihr kalkulierten Kosten in Höhe von 620 Millionen Euro realistisch waren“, wie der Rechtsexperte Norman Bach sagt.

Einfach wird das Bach zufolge nicht: Denn zwischen der Ausschreibung und der Abgabe der Angebote ist mehr als ein Jahr vergangen, und in dieser Zeit sind die Baupreise aufgrund der guten Konjunktur deutlich gestiegen. In der Baubranche verweist man auf die gestiegenen Rohstoffpreise etwa für Stahl, Kupfer und Bitumen sowie für die Bauleistungen selbst. Noch schwieriger sei es, eine Absprache unter Bietern nachzuweisen, sagt Bach.

Beispiele für erfolgreiche Klagen gegen die Aufhebung von Ausschreibungen gibt es bereits: So billigte das Oberlandesgericht Düsseldorf im Jahr 1999 einem Baukonzern einen Schadensersatz in Höhe von umgerechnet 12 500 Euro zu. Diese Summe entsprach dem entgangenen Gewinn der Firma, die sich bei einer öffentlichen Ausschreibung durchgesetzt hatte, später aber nicht zum Zuge kam. Denn die Kommune hatte die Ausschreibung aufgehoben und eine andere Firma mit den Arbeiten beauftragt. ball

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