zum Hauptinhalt

Blick ins Lastheft 2017: S-Bahn mit Klimaanlage? Da gibt’s ein Problem

Für den Bau eines neuen Fahrzeugs legt der Besteller den Herstellern ein sogenanntes Lastenheft vor, das die Anforderungen beschreibt, die mindestens erfüllt sein müssen. Details können aber auch später noch geändert werden.

OPTIK

Fest steht, dass die neuen Züge im traditionellen Ockergelb, Rubinrot und Schwarz lackiert werden sollen. Versuche mit anderen Farben waren in Berlin stets gescheitert.

KLIMATISIERUNG

Nach den bisherigen Vorstellungen sollen die neuen Züge zum ersten Mal eine Klimaanlage erhalten. Dies ist eine technisch anspruchsvolle Forderung, weil die Anlagen nicht wie bei anderen Zügen auf dem Dach untergebracht werden können. Dann würden die Züge nicht mehr durch den zum Teil sehr niedrigen Nord-Süd-Tunnel passen. Und die Fahrzeuge sollen auf allen Linien einsetzbar sein, nicht nur auf dem Ring.

SITZPLÄTZE

Die Zahl der Sitzplätze wird vorgeschrieben, die Hersteller müssen das Fahrzeug dann so bauen, dass diese Vorgabe erreicht wird. In ersten Überlegungen wollte der Senat im Vier-Wagen-Zug mindestens 190 Sitze unterbringen, beim Doppelwagen sollten es 84 sein. Eine 1. Klasse ist weiter nicht vorgesehen. Ob Fahrgäste beim Komfort der Sitze – wie bei der U-Bahn der BVG – mitbestimmen dürfen, steht nicht fest.

ABSTELLMÖGLICHKEIT

Ein großer Mehrzweckbereich ist für Fahrgäste mit Fahrrädern, Kinderwagen oder größeren Gepäckstücken reserviert. Nach den Senatsplänen soll es in einem Doppelwagen mindestens Platz für 18 Fahrräder geben.

LÄRM

Auch der zulässige Krach der Züge wird im Lastenheft vorgegeben. Vor allem Anwohner an den Strecken sollen keinen übermäßigen Lärm abgekommen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false