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Auf dem Schirm. Von der Sicherheitsleitstelle aus überwacht die BVG rund um die Uhr ihr Streckennetz, auf dem unter anderem 549 Notrufsäulen verteilt sind.

© Thilo Rückeis

Sicherheit im Nahverkehr: BVG will Videobilder erst nach 48 Stunden löschen

Nach den jüngsten Gewaltvorfällen in U-Bahnhöfen versucht die BVG jetzt erneut, die Aufnahmen ihrer Videokameras 48 Stunden statt nur 24 Stunden aufbewahren zu dürfen. Der letzte Vorstoß war 2009 gescheitert.

BVG-Chefin Sigrid Nikutta kündigte am Dienstag Gespräche mit Politikern an. Ziel sei es, die Sicherheit im Nahverkehr zu analysieren und zu verbessern, wo es erforderlich erscheint.

Das Sicherheitssystem der BVG befinde sich „auf höchstem Niveau“, sagte Nikutta. 600 eigene Mitarbeiter kümmern sich um Sicherheit und Ordnung im BVG-Bereich. Hinzu kommen 120 Beschäftige von privaten Unternehmen. 1150 Kameras, vornehmlich an den 549 Notrufsäulen, zeichnen aus den Bahnhöfen oder aus den Tunneln Bilder auf, die in der Sicherheitszentrale in Kreuzberg auch „live“ auf Monitoren zu sehen sind. Dort laufen sie nach einem Zufallsprinzip ein. Die mindestens drei Mitarbeiter pro Schicht können sich auch gezielt Aufnahmen direkt zeigen lassen, etwa bei Veranstaltungen. Für die Polizei ist ein Extra-Arbeitsplatz reserviert. Die Beamten können dort etwa Fahndungen nach Drogenhändlern überwachen. Von diesem Platz aus können auch Bilder zwischen der Polizei und der BVG übertragen werden.

Kameras sind inzwischen auch in fast allen Bussen eingebaut; bei der Straßenbahn werden 40 Prozent der Fahrzeuge videoüberwacht, bei der U-Bahn sind es derzeit 31 Prozent. Obligatorisch ist der Einbau von Kameras bei allen neuen Bahnen und Bussen. Aus den Fahrzeugen werden die Bilder nicht in die Sicherheitszentrale übertragen, sondern nur aufgezeichnet.

Dass die Aufnahmen nach 24 Stunden entsprechend den Berliner Gesetzen gelöscht werden müssen, erzeuge bei ihr ein „gewisses Unverständnis“, sagte Nikutta. Die dem Bundesrecht unterliegende S-Bahn darf die Aufnahmen 48 Stunden aufbewahren. Normalerweise werden die Aufnahmen nicht angesehen, sondern nur auf Nachfragen der Polizei an diese weitergegeben.

Als die BVG 2006 mit dem Aufzeichnen begonnen habe, seien es jährlich etwa 300 Abfragen gewesen, jetzt seien es weit mehr als 3000, sagte Nikutta, die nicht einsieht, welchen Unterschied es macht, ob eine Aufzeichnung 24 oder 48 Stunden lang im Normalfall nicht angesehen wird. Durch die kurze Aufbewahrungszeit würden pro Jahr 50 bis 60 Aufnahmen vor einer Abfrage gelöscht. Für eine längere Aufbewahrungszeit müsste allerdings ein Teil der Systeme umgerüstet werden. Bei den Bussen reicht der Speicher derzeit sogar nur für 16 Stunden.

Trotzdem will die BVG weitere Kameras installieren, vornehmlich jetzt in unübersichtlichen Eingangsbereichen und Zwischengeschossen von Bahnhöfen. Vorbild ist die Station Kottbusser Tor, wo die Kameras auch schwenkbar sind und zoomen können. Die Versuchsphase soll dort Ende des Jahres abgeschlossen sein. Ob daraus ein Standard für die BVG werde, sei aber vor allem eine Frage des Geldes, sagte Vorstandsmitglied Lothar Zweiniger.

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