zum Hauptinhalt

Ergebnis Pro & Contra: Aussicht auf Tempo 30 bringt Berliner in Fahrt

Beim unserem telefonischen Pro & Contra und bei der Online-Abstimmung war eine Mehrheit gegen ein strengeres Limit auf Hauptstraßen. Der Senat könnte Autofahrer jedoch auf eigene Faust bremsen – wenn er es gut begründet.

Der Senat könnte, wenn er wollte: Nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums sind für Tempolimits auch auf Bundesstraßen die Kommunen und Länder zuständig. Die Stadtentwicklungsverwaltung könnte also auch auf Magistralen wie dem Tempelhofer Damm, der Leipziger, Potsdamer oder Greifswalder Straße und der Frankfurter Allee Tempo 30 anordnen. Die Grünen planen das, wie berichtet, für den Fall ihres Wahlsieges.

Die angekündigte Entschleunigung bringt viele in Fahrt: Überdurchschnittlich war die Beteiligung sowohl beim telefonischen Pro & Contra des Tagesspiegels als auch bei der Onlineabstimmung. 76,1 Prozent der Anrufer stimmten dagegen, Tempo 30 auch auf Hauptstraßen zur Regel zu machen. 23,9 Prozent stimmten dafür. Im Internet war das Ergebnis mit 38 Prozent (pro Tempo 30) zu 46 Prozent ausgeglichener. 16 Prozent hielten Autos ohnehin für verzichtbar.

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) will an der Norm von Tempo 50 innerorts festhalten, obwohl sein wissenschaftlicher Beirat im Interesse der Sicherheit Tempo 30 für geboten hält. Der Berliner CDU-Chef Frank Henkel bezeichnete die von der Grünen-Spitzenkandidatin Renate Künast unterstützte Forderung als „aberwitzig und völlig realitätsfremd“. Der ADAC betonte, dass auf gut drei Viertel des Berliner Straßennetzes bereits Tempo 30 gelte und die Hauptstraßen mit Tempo 50 gebraucht würden, um den Durchgangsverkehr zu bündeln.

Bei geltender Rechtslage müsste die Verwaltung Tempo 30 für jeden Einzelfall begründen, etwa mit Lärmschutz oder nachweisbarem Sicherheitsgewinn. Sonst könnten Autofahrer erfolgreich klagen. Der Senat erfuhr dies zuletzt, als ein Gericht einen Tempo-60-Abschnitt auf der Avus kassierte, der nur mit einem pauschalen Verweis auf den Lärmschutz der Anwohner angeordnet worden war.

Ein Kompromiss, der auch den Schilderwald lichten würde, liegt beim Deutschen Städtetag seit den 80er Jahren in der Schublade. Er sieht vor, dass jenseits der mit gelb-weißer Raute beschilderten Vorfahrtsstraßen automatisch Tempo 30 gelten soll. Die Idee sei zuletzt in der Koalitionsvereinbarung der ersten Regierung von Gerhard Schröder (SPD) aufgetaucht. Nun liege sie mangels politischer Mehrheit bei den Akten.

Der Verkehrspsychologe Bernhard Schlag von der TU Dresden, ein maßgeblicher Autor von Ramsauers Sicherheitsstudie, betont seine politische Unabhängigkeit – und verweist zugleich auf Forschungsergebnisse, wonach Umfragen Kritiker stärker mobilisieren als Befürworter. Insofern sei die Mehrheit gegen Tempo 30 wohl nicht so groß, wie sie in den Umfragen von Tagesspiegel und Westdeutschem Rundfunk (dort war das Ergebnis ähnlich) erscheine. Schlag hält Tempo 30 als Regel auch deshalb für geboten, um die Geschwindigkeitsunterschiede zwischen Autos und dem wachsenden Fahrradverkehr zu verringern. Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer verlange sowohl Paragraf eins der Straßenverkehrsordnung als auch die Erfahrung von Autobahnen ohne Limit: Deren Risiko ergebe sich nicht unbedingt aus den sehr hohen Geschwindigkeiten Einzelner, sondern vor allem aus den großen Tempodifferenzen zwischen den Fahrzeugen.

Welche Emotionen das Thema mobilisiert, zeigte sich 1989, als der rot-grüne Senat unter Walter Momper (SPD) auf der Avus ein Tempolimit erließ: Damit habe er den Berlinern „auch die letzten Bereiche selbstbestimmter Lebensfreude genommen“, hieß es damals bei der CDU.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false