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Flughafen Schönefeld: Höhere Entschädigung für Lärmopfer

Karlsruhe korrigiert Verkehrswert von Grundstücken in der Anflugschneise des neuen Großflughafens Berlin-Brandenburg.

Das Bundesverfassungsgericht hat Hauseigentümern in der Anflugschneise des neuen Großflughafens Berlin-Brandenburg eine wesentlich höhere Entschädigung für deren Grundstücke zugebilligt. Die vom Bundesverwaltungsgericht zugesprochene Verkehrswertminderung der Immobilien von nur 20 Prozent verstoße gegen den Eigentumsschutz, heißt es in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Die Verfassungshüter bezifferten die Wertminderung der Häuser mit 50 bis 60 Prozent und wiesen den Fall an das Bundesverwaltungsgericht zurück.    Die Verwaltungsrichter hatten den Wert des Eigenheims zum Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses am 13. August 2004 berechnet. Nach Ansicht der Beschwerdeführer war der Wert ihres Hauses zu diesem Zeitpunkt aber wegen der bereits bekannten und umstrittenen Pläne zum Flughafenausbau schon um 50 bis 60 Prozent gemindert. Dem folgten nun die Verfassungshüter und forderten einen Ausgleich, der verhältnismäßig sein müsse. Dies gelte umso mehr, wenn, wie im vorliegenden Fall, das Grundstück „den wesentlichen Teil des Vermögens“ der Familie bilde und die Grundlage der „privaten Lebensführung“ sei.    Der ehemalige DDR-Flughafen Schönefeld soll bis Ende 2011 zu einem der größten Luftdrehkreuze Deutschlands ausgebaut werden. Geplant ist ein Terminal für zunächst 20 Millionen Passagiere jährlich. Später soll er 40 Millionen Passagieren dienen. Damit  stünde er deutschlandweit auf Platz zwei hinter Frankfurt am Main, noch vor München.   

AFP

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