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Anfang des Jahres gab es Schlangen wegen eines Warnstreiks, jetzt werden wegen der knappen Kalkulation Flüge gestrichen.

© dpa

Nach Flugausfällen: Passagiere klagen gegen Easyjet

Der Unmut von Passagieren der größten britischen Fluggesellschaft Easyjet nimmt zu – sie wollen Ausgleichzahlungen geltend machen und prüfen Klagen. Auch das Luftfahrtbundesamt will sich einschalten.

Der Unmut von Passagieren der größten britischen Fluggesellschaft Easyjet nimmt zu – sie wollen Ausgleichzahlungen geltend machen und klagen. Ein Berliner hat beim Luftfahrtbundesamt Beschwerde eingelegt und will ein Bußgeld gegen Easyjet erwirken. Aus Kreisen des Kabinenpersonals heißt es, an den Flugstreichungen seien auch lange Arbeitszeiten und eng gestrickte Dienstpläne im Zusammspiel mit den Fluglotsenstreiks schuld: Habe eine Maschine Verspätung, käme das Personal schnell über die gesetzlich erlaubte Arbeitszeit und dürfe nicht mehr in die Luft – der Flug müsse dann gecancelt werden. Easyjet-Sprecher Oliver Aust sagte dazu, der Grund der Streichungen seien die bereits 45 Streiks der Fluglotsen seit Weihnachten sowie fehlende Lotsen in Spanien, die sich krank meldeten. Man müsse die Länder umfliegen, bekäme die Crews nicht rechtzeitig zum Airport. Aust spricht von einer „Kampagne gegen Easyjet“.

Auch gestern Abend gab es Tränen und Frust, bei einer 58-jährige Anruferin aus Kladow. „Wir konnten schon Montag letzter Woche mit fünf Kindern nicht nach Pisa fliegen. Nun wurde der Abflug ständig verschoben, wir waren schon durch die Security, wollten einsteigen, und dann: Flug gestrichen.“ Sie übergibt den Fall ihrem Anwalt. Sonntag ging der Flug Schönefeld-London/Luton nicht.

Fluggästen gewährt das europäische Recht Anspruch auf Entschädigung. So sieht die Fluggastrechteverordnung der EU für Passagiere von Fluggesellschaften Ausgleichszahlungen vor für den Fall, dass die Flüge nicht wegen außergewöhnlicher Umstände annulliert wurden. Bei einer Flugstrecke von bis zu 1500 Kilometern sind das 250 Euro pro Person, bei Flügen bis zu 3500 Kilometer Entfernung 400 Euro, darüber sind es 600 Euro. Diese Entschädigung fordert auch ein Berliner, dessen „Sohn mit seiner Patentante seit Sonnabend in Athen festsitzt“.

Informationen über diese Entschädigungszahlungen stehen auch auf den Zetteln, die an Fluggäste in Schönefeld ausgeteilt wurden. Nach Auskunft mehrerer Passagiere reagiere die Fluggesellschaft auf E-Mails, über die man mit dem Unternehmen kommunizieren muss, nicht oder nur verspätet. „Ich habe das Geld für meinen am 25. Juni gestrichenen Easyjet-Flug nach Basel beantragt. Wenn ich es nicht bekomme, werde ich eine Klage prüfen“, sagt ein Leser, der sich bereits an das Luftfahrtbundesamt gewandt hat (LBA-Infostelle Tel. 0531- 2355 115). „Die Entscheidung, ob Sanktionen zu verhängen sind, bedarf zunächst einer sorgfältigen Prüfung einschließlich der Anhörung von Easyjet“, teilte die Sprecherin der Behörde, Cornelia Cramer, mit. Unabhängig davon, ob ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nötig sei, „beabsichtigt die Durchsetzungsstelle des Luftfahrt-Bundesamtes, im Rahmen eines Dialogs mit Easyjet auf eine Veränderung eventueller ,Schwachstellen‘ hinzuwirken“. Das Amt mache zudem wie bei allen Fluggesellschaften unangemeldete technische und flugbetriebliche Stichprobenkontrollen: „Das LBA hat 2009 und 2010 mehrere Vorfeldkontrollen an Luftfahrzeugen der Fluggesellschaft Easyjet auf deutschen Flughäfen durchgeführt, bei denen mehrheitlich keinerlei Beanstandungen festgestellt werden konnten.“ Für Easyjet sei die britische Aufsichtsbehörde CAA zuständig.

Unterdessen schilderten Flugbegleiter dem Tagesspiegel die Lage aus ihrer Sicht. Aus ihrer Erfahrung seien nicht die Streiks allein, sondern auch die eng gestrickten Dienstpläne ein Hintergrund der Probleme. Piloten und Kabinenpersonal befänden sichbei der Arbeitszeit oft am oberen Limit. So würden bei den kurzen Zeiten am Boden etwa auf der Schicht Dubrovnik/Neapel leicht Verspätungen entstehen, infolge derer Crews nicht weiterarbeiten dürften. Es würde teils auch darum gebeten, dass Flugbegleiter nach tagelanger Arbeit am gesetzlichen Limit in den freien Tag hineinarbeiten. Wenn sie dies nicht tun, müssten Flüge ebenfalls gestrichen werden. Für Piloten gebe es die Möglichkeit, innerhalb ihrer „Discretion“-Entscheidungsfreiheit länger zu arbeiten. Manche täten dies, wenn sie noch nach Hause kommen wollten.

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