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Winter: BVG schafft das Wunder: eisfreie Treppen

Die Stadt ist von Eis bedeckt – allerdings nicht überall: Dass es möglich ist, auch Gehwege passierbar zu machen, wenn der Wille vorhanden ist, zeigen einzelne Beispiele meist vor privaten Häusern. Und bei der BVG.

Vom ersten Schneefall Ende des vergangenen Jahres bis heute hat es das Unternehmen geschafft, die Treppen zu den U-Bahnhöfen schnee- und eisfrei zu halten. Ähnlich sieht es bei der S-Bahn aus.

Einen kleinen Vorteil gegenüber den anderen Räumungspflichtigen hat die BVG allerdings: Sie darf Streusalz verwenden, im Mischungsverhältnis eins zu neun mit abstumpfenden Mitteln. Dafür gibt es nach Angaben von BVG-Sprecherin Petra Reetz zum Schutz der Fahrgäste eine Dauergenehmigung. Eigene Mitarbeiter zum Schneeräumen setzt auch die BVG nicht ein. Den an private Unternehmen vergebenen Winterdienst lässt sich die BVG pro Saison nach Angaben von Reetz rund 220 000 Euro kosten. Doch das allein führt noch nicht zu gefahrlos begehbaren Treppen. „Kontrolle ist ebenso wichtig“, sagt Reetz. Deshalb werde streng überwacht, wie die beauftragten Firmen ihre Aufträge erfüllen.

Vom Schnee und Eis befreit werden müssen immerhin die Treppen von 173 U-Bahn-Stationen. Das sind eine Menge Stufen. Und meist sind nur an den neueren Bahnhöfen die Zugänge überdacht. Dass die Räumdienste schnell nach dem Ende des Schneefalls anrücken, klappe, weil die Unternehmen sonst den Auftrag verlieren würden, ist Reetz überzeugt. Der Verlust eines Auftrags für ein paar Meter Gehweg vor einem Haus bei Nichterfüllung des Vertrags schmerze einen Betrieb zwar nicht besonders, bei der BVG gehe es aber um einen Großauftrag. Die Arbeit der Firmen wird meist von den sogenannten Bahnhofsmanagern überwacht, die sich grundsätzlich um die Stationen kümmern.

Anders sieht es bei den Haltestellen für Busse und Straßenbahnen aus: Hier sind entweder die Stadtreinigung oder die Hauseigentümer fürs Räumen zuständig. Und wie auf den meisten Gehwegen müssen Fahrgäste auch an Haltestellen oft immer noch über Schnee- oder Eisberge klettern oder über glatte Flächen schlittern. Um selbst Hand anzulegen, fehle das Personal, sagt Reetz. Und weil die Zuständigkeiten im Straßenreinigungsgesetz klar geregelt seien, könne die BVG hier auch keine Unternehmen beauftragen, die Haltestellenbereiche rutschsicher zu machen. Denn klar ist, dass die BVG dafür nicht zuständig ist.

Danach wird’s aber kompliziert: Nur Haltestellen, die zwischen dem Bordstein und einem Radweg liegen, müssen von der Stadtreinigung bearbeitet werden, die  den Auftrag in der Regel an private Unternehmen weitergegeben hat. Wo es aber keinen Radweg gibt, sind dagegen die Hauseigentümer wie bei Gehwegen auch an Haltestellen in der Räumpflicht.

Bleiben Schnee und Eis liegen, so dass die Glätte eine Gefahr für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer darstellt, ist die Ordnungsbehörde verpflichtet, die Anlieger unverzüglich zur Arbeit aufzufordern. Fruchtet auch das nicht, kann mit einer „Ersatzvornahme“ die Stadtreinigung beauftragt werden. Die Kosten müssten dann die Nichträumer übernehmen. „Ersatzvornahmen“ habe es auch gegeben, bestätigte die Sprecherin der Stadtreinigung, Sabine Thümler. Viel geholfen hat das aber nicht. Klaus Kurpjuweit

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