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Berlin: Vermieter müssen Dächer nicht sichern Ursache des Todessturzes in Silvesternacht unklar

Nach dem Todessturz von einem Mietshaus in der Silvesternacht warnen Experten davor, Dächer zu betreten. „Mieter haben auf dem Dach nichts verloren“, sagt der Jurist vom Hauseigentümer-Verband Haus & Grund, Gerold Happ.

Nach dem Todessturz von einem Mietshaus in der Silvesternacht warnen Experten davor, Dächer zu betreten. „Mieter haben auf dem Dach nichts verloren“, sagt der Jurist vom Hauseigentümer-Verband Haus & Grund, Gerold Happ. Dies bestätigt sein Kollege vom Berliner Mieterverein, Stefan Schetschorke: „Da hat kein Mieter etwas zu suchen, denn es ist keine vermietete Fläche.“ Ausnahmen seien gesicherte Dachterrassen. Bei der Polizei hieß es, dass derartig tragische Unfälle sehr selten seien.

Wie berichtet, war eine junge Frau in Kreuzberg in einen Lichtschacht gestürzt. Die 29-Jährige war vermutlich sofort tot. Den Sturz selbst hatten die anderen Partygäste auf dem Dach an der Graefestraße nicht bemerkt. Erst als der 27-jährige Ehemann seine Frau vermisste, wurde nach ihr gesucht. Mit einer Taschenlampe entdeckten die Freunde die Frau in dem kleinen Lichtschacht. Da dieser in dem Eckhaus zur Urbanstraße unten keinen Zugang hat, musste die herbeigerufene Feuerwehr zunächst eine Tür aufbrechen. Nach Polizeiangaben soll die Frau zuletzt an der etwa ein Meter hohen gemauerten Brüstung des Schachts gestanden haben. Wie es zu dem Sturz kam, ob sich die Frau beispielsweise auf die Brüstung setzte und rückwärts in die Tiefe stürzte, ist unklar. Ein Fremdverschulden wird ausgeschlossen.

Den Eigentümer des Hauses trifft nach Einschätzung des Verbandes Haus & Grund keine Schuld. „Erwachsene sind selbst verantwortlich“, sagt Happ. Es sei zwar sinnvoll, den Zugang zum Dach zu verschließen, in einen „Hochsicherheitstrakt“ müsse der Eigentümer sein Dach aber nicht verwandeln. Denn um auf dem Dach zu feiern, müsse man durch Leitern oder Luken klettern – dorthin gerate man also nicht zufällig, sondern durch eine aktive Handlung. Anders sei die Rechtslage, wenn man zum Beispiel durch ein Loch in der Treppe in den Abgrund stürze – hier sei der Eigentümer verantwortlich. Auch der Mieterverein geht davon aus, dass ein einfaches Schloss am Zugang reiche: „Der Vermieter ist nicht zu einer besonderen Sicherung verpflichtet“, sagt Schetschorke.

Mieter aber schätzen die Gefahren auf Dächern oftmals nicht richtig ein. Manche Häuser sind zum Beispiel mit extrem rutschigen Plastikfolien bedeckt. Bei Altbauten kann es auch passieren, dass gemauerte Schornsteine und Brüstungen nicht mehr stabil sind. So ist vor zehn Jahren eine Frau schwer verletzt worden, die eine Hängematte zwischen zwei Schornsteinen gespannt hatte. Einer fiel um und begrub die Frau unter sich. Ebenfalls im Jahr 2003 stürzte ein Mann in Friedrichshain in den Tod. Er war in einer warmen Sommernacht im Schlaf vom Dach gerollt. Jörn Hasselmann

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