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Berlin: Vernachlässigter Junge: Schule bat bereits um Hilfe

Das Jugendamt von Steglitz-Zehlendorf hat jetzt doppelten Grund, sich um den Jungen zu kümmern, der am Sonntag im alkoholisierten Zustand mit seiner betrunkenen Mutter am Wannsee aufgefunden worden war. Nach dem Bekanntwerden der Daten des Jungen hätten Mitarbeiter des Jugendamtes festgestellt, dass seine Schule bereits Kontakt zu ihnen gesucht hat.

Das Jugendamt von Steglitz-Zehlendorf hat jetzt doppelten Grund, sich um den Jungen zu kümmern, der am Sonntag im alkoholisierten Zustand mit seiner betrunkenen Mutter am Wannsee aufgefunden worden war. Nach dem Bekanntwerden der Daten des Jungen hätten Mitarbeiter des Jugendamtes festgestellt, dass seine Schule bereits Kontakt zu ihnen gesucht hat. Jedenfalls liege eine Einladung zur Teilnahme an einer Schulhilfekonferenz vor, teilte Jugendstadträtin Anke Otto (Grüne) gestern auf Anfrage mit. Dies deutet darauf hin, dass es noch andere Probleme mit dem Achtjährigen gibt. Dem Vernehmen nach handelt es sich um eine Grundschule in Zehlendorf. Anderweitig war die Familie bisher nicht im Jugendamt aufgefallen.

Wie berichtet, war die Polizei am Sonntag alarmiert worden, weil Mutter und Sohn im betrunkenen Zustand auf einer Parkbank lagen. Später stellte sich heraus, dass ihre im Bereich Wannsee gelegene Wohnung verwahrlost und das Kinderzimmer praktisch nicht benutzbar war. Der Junge wird jetzt in einer Kinderwohngruppe betreut, was laut Otto „noch Wochen dauern kann“.

Nachdem 2005 etliche Fälle von Kinderverwahrlosung und -vernachlässigung bekannt wurden, sei die Sensibilität der Bevölkerung gestiegen, hat die Jugendstadträtin beobachtet. Nachbarn und auch die Schule meldeten derartige Fälle eher. Berlinweit ist die Zahl der Kindesvernachlässigungen zwischen 2004 von 255 Fällen auf 314 Fälle im Jahr 2005 gestiegen. Bei diesen Delikten handelt es sich um Verletzungen der Fürsorge- oder Erziehungspflicht gemäß Paragraf 171 des Strafgesetzbuches. Das bedeutet, dass „Schutzbefohlene“ in der Gefahr sind, in ihrer „körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, einen kriminellen Lebenswandel zu führen oder der Prostitution nachzugehen“. sve

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