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Berlin: Verschiebung des Strafantritts dadurch geglückt

Die Berliner Justiz hat den Gnadenantrag eines Verurteilten zurückgewiesen, der aus beruflichen Gründen eine Verschiebung seines Strafantritts wünschte. Der Mann - wegen Betruges verurteilt - hatte kurz vor Weihnachten vorigen Jahres im Gefängnis erscheinen sollen.

Die Berliner Justiz hat den Gnadenantrag eines Verurteilten zurückgewiesen, der aus beruflichen Gründen eine Verschiebung seines Strafantritts wünschte. Der Mann - wegen Betruges verurteilt - hatte kurz vor Weihnachten vorigen Jahres im Gefängnis erscheinen sollen. Seine Firma brauchte ihn, wie berichtet, nach eigenen Angaben aber dringend gerade wegen des Weihnachtsgeschäfts und auch noch im Januar dieses Jahr. Danach, so hatte sie der Staatsanwaltschaft erklärt, könne sie eine Vertretung organisieren, so dass der Häftling seinen Arbeitsplatz nicht auf Dauer verlieren würde.

Obwohl die Staatsanwaltschaft eine Verschiebung ablehnte und auch der Gnadenantrag erfolglos blieb, ist dem Mann durch den langwierigen Behördenweg inzwischen aber geholfen. Wie sein Rechtsanwalt Gerhard Jungfer sagte, werde sein Mandant nach Ablauf einer 14-tägigen Frist zur Stellungnahme erst Ende Januar im Strafvollzug erscheinen müssen, "genau das, was wir wollten." Jungfer hatte auch mit der aktuellen Überlastung der Berliner Strafanstalten argumentiert.

pen

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