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Berlin: Verspottet im Gefängnis für Männer Fünfeinhalb Jahre Haft wegen Totschlags für einen Transsexuellen / Keine Haftverschonung

Kerstin Gehrke „Der Angeklagte“, sagte der Staatsanwalt im Prozess. Von „Frau Z.

Kerstin Gehrke

„Der Angeklagte“, sagte der Staatsanwalt im Prozess. Von „Frau Z.“ sprach dagegen die Verteidigerin. Martin Z. fühlt sich wie eine Frau und kleidet sich auch so, mit blau-weißem Kleid, geschminkten Lippen und Wimpern getuscht. Vor knapp einem Jahr wurde der 42-Jährige wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt. Diese Strafe aber war aus Sicht des BGH zu hoch. Gestern musste der Fall deshalb vor dem Landgericht neu aufgerollt werden. Für Martin Z. gab es zwar mit fünfeinhalb Jahren ein weitaus milderes Urteil, weil es eine Tat im Affekt gewesen sei. Der Weg zurück in die Justizvollzugsanstalt für Männer aber blieb ihm nicht erspart.

Martin Z. hat im Streit seinen Stiefgroßvater erschlagen. Nachdem ihm bislang ein Umzug ins Frauengefängnis versagt worden war, hatte er jetzt auf Haftverschonung gehofft. „Ich werde im Knast terrorisiert“, sagte der Transsexuelle. Nicht nur seine Mithäftlinge, sondern auch männliche Vollzugsbedienstete würden ihm wegen seines Aussehens ihre Verachtung zeigen. Einmal habe ein Wachmann seine Zellentür geöffnet und gerufen: „Hier ist eine Frau, ihr könnt sie für eine Nacht haben.“

Im Prozess sagte Z., dass er von seinem Stiefgroßvater sexuell missbraucht worden sei. „Ich hasste meinen Körper, wollte ein Mädchen sein.“ Er habe „den größten Mist“ gebaut, um aus der Familie zu kommen. Im April 2000 fuhr Martin Z. zu seinem Stiefgroßvater, um seine Papiere abzuholen. Doch der 68-Jährige gab sie nicht heraus. Im Streit drohte er mit einer Holzlatte. Martin Z. schlug mit einer Getriebewelle zu. Danach versetzte er dem am Boden liegenden Opfer einen weiteren Schlag auf den Kopf.

Seit vier Jahren steht für Martin Z. fest, dass er eine Frau werden möchte. Er leidet nach Angaben seiner Anwältin unter einer Veränderung des Chromosomenhaushalts. Beim Amtsgericht Schöneberg läuft ein Verfahren zur Genehmigung einer Geschlechtsumwandlung. Ein Haftrichter hatte im Oktober 2001 die Verlegung von Z. in ein Frauengefängnis genehmigt. Aber die Haftanstalten wehrten sich erfolgreich. Im gestrigen Urteil werteten die Richter die Haftbedingungen als strafmildernd. Weil Fluchtgefahr bestehe, komme eine Haftverschonung nicht in Betracht. Über die Frage, ob ein Umzug ins Frauengefängnis möglich ist, muss demnächt der Verfassungsgerichtshof entscheiden.

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