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Parlamentsregeln: Vertrauen und Vertraulichkeit

Die Piraten fordern Transparenz. Die hat aber nach Parlamentsregeln Grenzen. Wer gegen Geheimhaltungsbestimmungen verstößt, kann bestraft werden.

Politische Entscheidungen transparent zu machen, haben sich die Piraten auf ihre Fahne geschrieben. Dabei ist die Arbeit der Parlamentarier im Abgeordnetenhaus schon jetzt weitgehend öffentlich. Jeder Bürger kann Plenarsitzungen und Ausschüsse besuchen. Im Internet finden sich Drucksachen, Tagesordnungen, Beschlussvorlagen, Protokolle und andere Materialien. Die Plenarsitzung wird im Fernsehen und per Livestream übertragen. Beim Hauptausschuss, der über die Finanzen des Landes entscheidet, kann sich jeder Interessierte über den Liveticker orientieren, welches Thema die Abgeordneten gerade behandeln.

Aber die Transparenz hat auch Grenzen. Manche Ausschüsse tagen teilweise oder komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Dazu gehören Petitions-, Verfassungsschutz und der Unterausschuss Vermögensverwaltung. Bei Bedarf – etwa wenn es um die Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten geht – kann bei einer Plenarsitzung die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Geregelt ist dies in der Geschäfts- sowie der Geheimschutzordnung des Abgeordnetenhauses. Materialien, die der Geheimhaltung unterliegen, sind in vier Kategorien eingeteilt: Sie reichen von „VS – nur für den Dienstgebrauch“ über „vertraulich“, „geheim“ bis zu „streng geheim“. Je höher die Sicherheitsstufe, desto höher können Verstöße gegen die Geheimhaltung bestraft werden. Der CDU-Abgeordnete Andreas Gram, Vorsitzender des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses, verweist auf das Strafgesetzbuch. Auch wer nur aus vertraulichen Sitzungen berichtet, kann belangt werden. „Man muss auf die Vertraulichkeit vertrauen können, sonst kann politische Arbeit nicht funktionieren“, sagt Gram. Er erinnert sich an einen Vorfall aus den neunziger Jahren. Damals erstattete das Präsidium Anzeige, nachdem Interna aus dem Untersuchungsausschuss, der sich mit dem sogenannten Mykonos-Attentat beschäftigte, bekannt geworden waren. Sämtliche dem Gremium angehörenden Abgeordneten wurden zur Aussage vorgeladen. Das Verfahren wurde allerdings eingestellt; niemand hatte zugegeben, das Geheimnis verraten zu haben.

Eine hohe Geheimhaltungsstufe gilt für die sogenannte G-10-Kommission, die über sämtliche vom Verfassungsschutz geplanten Telefonüberwachungen entscheidet. In dem Gremium ist jede Fraktion mit einem Abgeordneten vertreten. Probleme mit der Vertraulichkeit habe es nie gegeben, sagt der SPD-Abgeordnete Thomas Kleineidam, bislang Vorsitzender der Kommission. „Durch die Bank haben sich alle daran gehalten“, sagt Kleineidam. Er erwartet keine Probleme mit der neuen Fraktion: „Ich gehe davon aus, dass die Piraten vernünftige Menschen sind.“ CDU-Mann Gram ist sich nicht ganz so sicher; die Piraten müssten sich an eine Menge Regeln gewöhnen. „Die Geheimhaltung hat gute Gründe. Es geht manchmal um Leib und Leben von Menschen“, sagt Gram. Für sensible Sitzungen gibt es im Landtag einen abhörsicheren Geheimschutzraum.

„Wir wollen beispielsweise keine Ermittlungen gefährden“, sagt Pavel Mayer, künftiger Abgeordneter der Piratenpartei. Grundsätzlich aber sei er skeptisch, wenn der Staat Dinge geheim halten wolle. „Es gehört alles in die Öffentlichkeit, was dafür relevant sein kann, zu verstehen, wie eine politische Entscheidung zustande kam.“ Das könne unter Umständen wichtiger sein als der Wunsch, die Privatsphäre Einzelner zu wahren.

„Grundsätzlich halten wir uns an Gesetze“, sagt Meyer. Es gehe den Piraten zunächst darum, andere Parteien von mehr Transparenz zu überzeugen und öffentlichen Druck aufzubauen. Mayer sagt aber auch: „Ich kann mir vorstellen, dass es Dinge gibt, bei denen das öffentliche Interesse überwiegt und man das Risiko in Kauf nehmen muss, zur Verantwortung gezogen zu werden.“ Manche Piraten würden allerdings an entsprechenden Sitzungen gar nicht erst teilnehmen wollen, um nichts zu erfahren, das sie für sich behalten müssen.

Das Problem hatten in der vergangenen Legislaturperiode drei Abgeordnete der Union. Die CDU-Finanzexperten Florian Graf und Uwe Goetze wollten 2009 mit einer Klage vor dem Verfassungsgericht erreichen, die Verträge des Senats mit der Modemesse Bread and Butter einsehen zu können. Der Senat gestattete schließlich auch so die Einsichtnahme. Bildungsexperte Sascha Steuer konnte ebenfalls 2009 die Personalakte der umstrittenen Lehrerin Ursula Sarrazin, der Ehefrau von Ex-Senator Thilo Sarrazin, einsehen. Die drei Abgeordneten mussten ihr Wissen für sich behalten. Sie halten sich bis heute daran.

Das Abgeordnetenhaus im Internet:

www.parlament-berlin.de

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