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Verwahrlosung: Kinder lebten im Dreck: Bewährung für die Mutter

Die Mutter hastete im letzten Moment in den Gerichtssaal. Zur Verhandlung hatte die 23-Jährige ihre drei Kinder mitgebracht – das Jüngste noch ein Säugling, der Älteste vier Jahre alt. Die Kinder sollen in einer völlig verdreckten Wohung gelebt haben.

Um ihn und den mittleren Bruder ging es. Die Mutter soll mit den beiden Söhnen in einer völlig verdreckten und verschimmelten Wohnung gelebt haben.

Berge von verdorbenen Essensresten und benutztem Geschirr, Tierkot auf dem Fußboden, Ungeziefer, so hatte eine Polizistin die Wohnung vor einem Jahr entdeckt. Schimmelkulturen hatten sich gebildet und verbreitet. Dazwischen hauste die Frau aus Reinickendorf mit den damals acht Monate und drei Jahre alten Jungen. Die Kinder selbst wirkten nicht verwahrlost. Keine Spuren von Misshandlungen, keine Anzeichen von unzureichender Ernährung waren ersichtlich. Durch den Dreck aber seien sie „in die Gefahr geraten, sich Infektionskrankheiten zuzuziehen“, sagte der Staatsanwalt. Die junge Mutter habe ihre Fürsorgepflicht verletzt.

Die Angeklagte sprach nun von Überforderung. Das dritte Kind sei unterwegs gewesen. Der Vater der beiden Söhne habe sich nicht gekümmert. Er soll im Gefängnis gewesen sein. Sie habe es damals einfach nicht geschafft, sich ausreichend um die Wohnung zu kümmern, hauchte die Frau. Inzwischen hat sich vieles geändert: Sie lebt mit den Kindern getrennt vom Vater der Kleinen bei ihrer Mutter in einer großen Wohnung.

Die Verteidigerin sprach sich für ein sehr mildes Ende des Verfahrens mit einer Verwarnung aus. Schließlich sei den Kindern nichts passiert. Das Gericht aber sah es wie der Staatsanwalt: „Es bestand Gesundheitsgefahr.“ Eine Strafe von vier Monaten Haft auf Bewährung erging gegen die Mutter. K.G.

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