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Berlin: Verwaltungsgericht lichtet den Wald der Riesenposter

Nach dem 15. Juli darf der Bezirk Mitte die Plakate am Leipziger Platz abräumenwik / oew Mit einem Kompromiss endete gestern der Streit um die riesigen Werbeplakate auf dem Grundstück 18 - 19 am Leipziger Platz.

Nach dem 15. Juli darf der Bezirk Mitte die Plakate am Leipziger Platz abräumenwik / oew

Mit einem Kompromiss endete gestern der Streit um die riesigen Werbeplakate auf dem Grundstück 18 - 19 am Leipziger Platz. Der 2. Senat des Berliner Oberverwaltungsgerichts entschied, dass die Plakate nur noch bis zum 15. Juli gezeigt werden dürfen. Danach darf Mitte die Werbung abräumen. Der Bezirk zeigte sich von der Entscheidung nach Auskunft einer Mitarbeiterin des Rechtsamtes "erleichtert". Jetzt wolle man im gesamten Bereich Leipziger Platz Ordnung schaffen. Ihren Angaben zufolge befinden sich an und auf dem Platz rund 50 illegal aufgestellte Werbetafeln und -schilder.

Auf dem genannten Grundstück hatte die Werbefirma Fubac riesige Werbeposter aufgehängt. Seit Ende vergangenen Jahres bemüht sich der Bezirk Mitte darum, die Werbung verschwinden zu lassen. In zweiter Instanz bekam der Bezirk jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht Recht. "Die Werbung ist in diesem Bereich ein Fremdkörper", begründete der Vize-Vorsitzende des 2. Senats des Oberverwaltungsrichts, Hans-Jürgen Dageförde, die Entscheidung. Sie beeinträchtigt seiner Meinung nach unter anderem den Blick Richtung Potsdamer Platz.

Schlechte Karten haben für Richter Dageförde auch die beiden Werbetürme gegenüber dem zukünftigen Sitz des Bundesrates, dem ehemaligen Preußischen Herrenhaus. Sie stünden widerrechtlich in der Nähe eines Baudenkmals, so Dageförde. Bis zur ersten Sitzung des Bundesrates im August müssten auch sie verschwinden. Im Fall eines der Türme steht eine entsprechende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts noch aus, im Falle des anderen haben die Betreiber die Einspruchsfrist gegen die Räumung verstreichen lassen.

Der Bezirk Mitte sieht sich in seiner Haltung gegen großflächige Werbung am Leipziger Platz und anderen historisch bedeutsamen Orten duch die Gerichtsentscheidung bestärkt. Man wolle am ganzen Leipziger Platz Ordnung schaffen, betonte eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes. Gegen die rund 50 widerrechtlich aufgestellten Werbetafeln am Leipziger Platz seien Verfahren zur Beseitigung eingeleitet worden. Die Grundstückseigentümer haben, so vermutet die Behörde, die Werbetafeln und -türme aufstellen lassen, um auf diese Weise Gebühren zu kassieren. Viele Werbetafeln sind bereits in den ersten Nachwendejahren aufgestellt worden, allerdings ohne eine behördliche Genehmigung. Die Auflage zum Abbau der Tafeln werden von den Werbeleuten vor dem Verwaltungsgericht angefochten. Vor einigen Wochen erst stritt sich der Bezirk um Werbetafeln am Pariser Platz, die ohne Genehmigung angebracht worden waren.

wik, oew

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