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Das Spielhallengesetz stößt auf Widerstand.

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Verwaltungsgericht: Richter prüfen Auflagen für Spielhallen

Mehrere Spielhallenbetreiber klagen gegen die neuen Auflagen. Aus ihrer Sicht ist das Gesetz verfassungswidrig, außerdem steht der Vorwurf im Raum, der Senat wolle der Spielbank Berlin einen Vorteil verschaffen.

Am 1. März will das Verwaltungsgericht sein Urteil zur Verfassungsmäßigkeit des Berliner Spielhallengesetzes verkünden. Mehrere Spielhallenbetreiber klagen wegen der damit verbundenen Betriebsbeschränkungen. Drei Fälle wurden am Freitag vor der vierten Kammer verhandelt.

Seit dem 2. Juni 2011 müssen Spielhallen von drei bis elf Uhr schließen und dürfen keine kostenlosen Speisen und Getränke mehr abgeben. Neugenehmigungen werden nur noch erteilt, wenn die nächste Spielhalle mindestens 500 Meter entfernt ist und ausreichende Distanz zu Kinder- und Jugendeinrichtungen besteht. Komplexe aus mehreren Hallen sind nicht mehr genehmigungsfähig. Und ab Juli dieses Jahres muss die Zahl der Geldspielgeräte pro Halle von zwölf auf acht reduziert werden.

Zum 31. Juli 2016 verfallen alle alten Genehmigungen und müssen nach dem neuen Recht beantragt werden. Im Hauptverfahren wollen aber nun die Betreiber eines Komplexes von sieben Spielhallen mit 82 Glücksspielautomaten am Kurfürstendamm alle diese Auflagen für nichtig erklären lassen. Sie argumentieren unter anderem, das Gesetz sei verfassungswidrig, weil es in Bereiche des Automatenrechts eingreife, die in der Kompetenz des Bundes liegen. Ferner hätte das Gesetz aus ihrer Sicht von der Europäischen Kommission notifiziert werden müssen. Außerdem warf der Anwalt des Klägers, Professor Clemens Weidemann, dem Senat vor, aus fiskalischen Gründen die Spielhallen gegenüber der Spielbank Berlin zu benachteiligen. Würde das neue Gesetz auch für diese gelten, müsste man deren 824 Slotmaschinen auf 103 Standorte verteilen.

Für die Senatsverwaltung für Wirtschaft ist die Gesetzgebungskompetenz des Landes gegeben. Eine Notifizierungspflicht habe nicht bestanden, sagte deren Rechtsvertreter, Anwalt Marc Schüffner. Bei dem Gesetz gehe es einzig um die Glücksspielprävention, fiskalische Dinge hätten keine Rolle gespielt.

Das Gericht vertagte die Entscheidung. Weitere Prüfungen seien nötig. Zuvor hatte der Vorsitzende Richter Friedrich Kiechle deutlich gemacht, dass die drei Berufsrichter der Kammer in der Vorberatung zur Auffassung gelangt seien, dass das Spielhallengesetz verfassungsgerecht ist und eine EU-Notifizierung nicht notwendig war. Die Klägervertreter beantragten schon am Freitag eine Berufung gegen das kommende Urteil.

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