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Berlin: Verwaltungsgerichtsentscheid: Fürs Parken muss man zunächst weiter zahlen

Autofahrer müssen in gebührenpflichtigen Parkzonen zumindest vorläufig weiter zahlen, auch wenn das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren das Einrichten einer Parkraumbewirtschaftungszone in einem Bereich an der Steglitzer Schloßstraße für rechtswidrig erklärt hat. Auch diese Zone werde weiter überwacht, teilte die Polizei gestern mit.

Autofahrer müssen in gebührenpflichtigen Parkzonen zumindest vorläufig weiter zahlen, auch wenn das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren das Einrichten einer Parkraumbewirtschaftungszone in einem Bereich an der Steglitzer Schloßstraße für rechtswidrig erklärt hat. Auch diese Zone werde weiter überwacht, teilte die Polizei gestern mit. Die weiteren Entscheidungen, auch zur möglichen Beschwerde, müsse jetzt die Senatsverkehrsverwaltung treffen. Diese will sich aber erst äußern, wenn die schriftliche Begründung des Verwaltungsgerichts vorliegt. Sollte der Beschluss nach einer Beschwerde auch vom Oberverwaltungsgericht bestätigt werden, müssten alle eingerichteten Parkzonen auf den Prüfstand.

Für gebührenpflichtige Parkzonen haben die Richter der 27. Kammer des Verwaltungsgerichts hohe Hürden aufgestellt. Demnach dürfen solche Bereiche nur eingerichtet werden, wenn sonst die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr gefährdet wäre. Lediglich verkehrslenkende Maßnahmen mit der Absicht, Autofahrer zum Umsteigen in Bahnen und Busse zu bewegen, seien als Ziel der Parkzonen nach der Straßenverkehrsvorschrift dagegen nicht zulässig. In dem Steglitzer Verfahren vermissten die Richter eine detaillierte Begründung. Die Polizei habe sie trotz Aufforderung nicht vorgelegt.

Als Argument für ein Anordnen von gebührenpflichtigen Parkzonen komme zum Beispiel ein zu hoher Verkehr in Betracht, heißt es beim Verwaltungsgericht. Der Verkehrsexperte der Grünen, Michael Cramer, argumentiert, in gebührenpflichtigen Zonen reduziere weniger Parksuchverkehr den Stau. Außerdem erhöhten autofreie Flächen, die es dort häufiger gebe, durch die bessere Übersicht die Sicherheit für Kinder und ältere Menschen. Zudem würden Rettungsfahrzeuge weniger häufig durch in zweiter Spur haltende Fahrzeuge blockiert. Dies alles diene der Sicherheit und Ordnung und entspreche somit dem Gesetz.

Auch für den Verband der Spediteure ist die Parkraumbewirtschaftung "grundsätzlich eine gute Lösung". Sie habe dazu beigetragen, dass Lieferfahrzeuge seltener in zweiter Spur halten müssten, erklärte Verbandsgeschäftsführer Gerhard Ostwald. Auch der Handel profitiere davon, wenn es freie Parkplätze an den Einkaufsstraßen gebe.

Steglitz hatte vor, die Parkzone um die Schloßstraße "moderat" zu erweitern. In Wilmersdorf ist seit längerem eine Ausdehnung der Parkgebührenzone über den Hohenzollerndamm hinaus bis zur Berliner Straße im Gespräch. Besonders die Händlergemeinschaft "uhland-district" im südlichen Teil der Uhlandstraße hat sich dafür ausgeprochen. Der neue Wirtschafts- und Verkehrsstadtrat Klaus-Dieter Gröhler (CDU) hat allerdings "kein großes Interesse" an der Parkraumbewirtschaftung und hält sie nur "bei dringendem Bedarf" für sinnvoll. Die Parkraumbewirtschaftung sei aber keine Berliner Spezialität. Es gebe sie in vielen deutschen Städten.

Dagegen verlangt die Spandauer FDP noch weit vor Rechtskraft des Beschlusses des Verwaltungsgerichts, die Parkraumbewirtschaftung im Bezirk "unverzüglich" einzustellen. Die Bevölkerung könne erwarten, dass das Bezirksamt "Gerichtsurteile beachtet und umsetzt", erklärte gestern der Bezirkspolitiker Karl-Heinz Bannasch.

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