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Berlin: VIDEO VERSUS DATENSCHUTZ

AUFNAHMEN VERBOTENVideokameras dürfen nicht öffentliches Straßenland aufnehmen. Dies verbietet das Berliner Datenschutzgesetz.

AUFNAHMEN VERBOTEN

Videokameras dürfen nicht öffentliches Straßenland aufnehmen. Dies verbietet das Berliner Datenschutzgesetz. Es ist zwar gängige Praxis, dass vor Geschäften und Schaufenstern Kameras angebracht sind, die den Bürgersteig filmen. Sie sind aber illegal.

GEFÄHRDETE OBJEKTE

Eine Ausnahme gilt für „gefährdete Objekte“. Seit 2002 erlaubt das Berliner Polizeigesetz dort die Aufnahme und Speicherung von Bildern. Explizit genannt werden „Bauwerke von öffentlichem Interesse, Religionsstätten, Denkmäler und Friedhöfe“.

GEFÄHRLICHE ORTE

Verboten bleibt die Videoüberwachung weiterhin von „gefährlichen Orten“ – das sind festgelegte Bereiche mit hoher Kriminalitätsbelastung, in denen die Polizei größere Befugnisse hat. Andere Bundesländer erlauben auch hier die Videoüberwachung. Ha

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