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Videoüberwachung: Keine Kameras am Hardenbergplatz

Die CDU will Videoüberwachung auch an Orten ermöglichen, an denen gehäuft Straftaten begangen werden. Als Beispiele nannte CDU-Politiker Peter Trapp den Hardenbergplatz und das Kottbusser Tor. Die anderen Parteien lehnten einen entsprechenden Antrag im Ausschuss für Informationsfreiheit und Datenschutz jedoch ab.

Somit dürfen auch weiter nur gefährdete Objekte wie zum Beispiel Behörden, Kirchen, Denkmäler und Friedhöfe sowie Massenveranstaltungen mit Videokameras überwacht werden. Damit bei Vorfällen in öffentlichen Verkehrsmitteln Straftäter besser ermittelt werden können, beantragte die CDU-Fraktion zudem, dass die BVG Videoaufnahmen aus Überwachungskameras statt bislang 24 Stunden in Zukunft doppelt so lange speichern dürfe. Einige Straftaten würden erst so spät angezeigt, dass das Videomaterial bereits gelöscht sei, begründete die Partei den Antrag. Der Datenschutzbeauftragte Alexander Dix sieht dagegen keinen Änderungsbedarf: „Jede Frist kann versäumt werden.“ Um eine entsprechende Gesetzesänderung zu begründen, forderte er „belastbares Datenmaterial“. „Ich habe das Gefühl, dass das Problem nicht in der Frist liegt, sondern in den Organisationsabläufen von BVG und Polizei“, sagte FDP-Abgeordnete Björn Jotzo. Der Antrag wurde abgelehnt. fet

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