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Berlin: Videoüberwachung wird ausgeweitet

von Barbara Junge Synagogen und jüdische Friedhöfe können künftig auch mit Videokameras überwacht werden. Damit hofft die Koalition, den Schutz der jüdischen Eirichtungen in Berlin weiter zu verbessern.

von Barbara Junge

Synagogen und jüdische Friedhöfe können künftig auch mit Videokameras überwacht werden. Damit hofft die Koalition, den Schutz der jüdischen Eirichtungen in Berlin weiter zu verbessern. Auf ihrer heutigen Senatssitzung wollen SPD und PDS dafür die gesetzlichen Grundlagen schaffen. Mit der Neufassung des Polizeigesetzes soll es möglich sein, nicht nur Demonstrationen und einzelne Personen videotechnisch zu beobachten, sondern jetzt auch besonders gefährdete Gebäude und Flächen ins Visier zu nehmen. Bisher wurde der Schutz jüdischer Einrichtungen durch eine größere Präsenz der Polizei an Ort und Stelle erhöht, was aber nicht alle Einrichtungen umfassen konnte.

In das Polizeigesetz (ASOG) der Stadt wird nun ein neuer Passus eingeführt. Darin heißt es: „Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Polizei an einem gefährdeten Objekt, insbesondere an einem Gebäude oder einem sonstigen Bauwerk von öffentlichem Interesse, einer Religionsstätte, einem Denkmal oder einem Friedhof (...) Daten durch Anfertigung von Bildaufnahmen erheben.“ Doch nicht nur diese Gebäude und Flächen können überwacht werden. Auch „in unmittelbar im Zusammenhang mit dem Objekt stehenden Grün- und Straßenflächen“ dürfen die Kameras nach Änderung des Gesetzes filmen.

Die Gesetzesvorlage von Innensenator Ehrhart Körting (SPD) , der die Senatoren heute zustimmen wollen, schränkt die Videoerlaubnis insofern ein, als „tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür vorliegen müssen, dass Straftaten begangen werden könnten. Angesichts der wiederholten Angriffe und Anschläge auf Synagogen und jüdische Friedhöfe ist aber zumindest bei jüdischen Orten diese Gefahr wohl real.

Der verbesserte Schutz jüdischer Anlagen wurde insbesondere mit der Zuspitzung des Krieges in Israel von allen Parteien gefordert. Bereits nach dem 11. September hatte der Innensenator die Überwachung unter anderem dort erheblich erhöht. Doch die Debatte um die Videoüberwachung reicht schon mehrere Jahre zurück. In der Vergangenheit unternahmen andere Innensenatoren den Versuch, eine solche Kontrolle mit Filmkameras gesetzlich zu verankern – waren aber bislang gescheitert. Während die CDU plante, die Überwachung öffentlicher Plätze ganz allgemein per Polizeigesetz zuzulassen, sperrte sich die SPD immer gegen eine solche weitgehende Regelung. Auch an dieser grundsätzlichen Debatte war bislang der videotechnische Schutz für jüdische Einrichtungen gescheitert.

SPD und PDS einigten sich nun sehr schnell auf die eingeschränkte öffentliche Videoüberwachung. Bereits im Koalitionsvertrag hatten die Parteien festgelegt: „Die Unterstützung des Schutzes einzelner, besonders gefährdeter Objekte mit den Mitteln optischer Überwachungstechnik wird gesetzlich geregelt. Eine Videoüberwachung öffentlicher Plätze wird nicht ins Auge gefasst.“ Bislang war es zwar möglich, an einem Gebäude selbst eine Kamera auf den Eingang zu richten, nicht aber auf die umliegende Gegend. Eine filmtechnische Überwachung des Gebäudes als Ganzes war nicht vorgesehen.

Erst Ende April hatten Unbekannte einen Brandanschlag auf eine Synagoge in Kreuzberg verübt, Schaden war dabei aber nicht entstanden. Im März hatte ein Anschlag auf den Friedhof Heerstraße große Schäden angerichtet. In Weißensee wurden 1999 über 100 Grabsteine auf dem jüdischen Friedhof umgestoßen. Und im Dezmber 1998 zerstörte eine Rohrbombe das Grab des ehemaligen Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde, Heinz Galinski auf dem Friedhof Heerstraße.

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