zum Hauptinhalt

Berlin: Viel gespart, trotzdem klamm

DIE KLAGE Am 2. September 2003 beschloss der Senat, seinen Anspruch auf Sanierungshilfen vor dem Bundesverfassungsgericht geltend zu machen.

DIE KLAGE

Am 2. September 2003 beschloss der Senat, seinen Anspruch auf Sanierungshilfen vor dem Bundesverfassungsgericht geltend zu machen. Prozessvertreter ist Joachim Wieland, Professor für Finanz- und Steuerrecht an der Goethe-Universität in Frankfurt/Main. Berlin beruft sich mit seiner Klage auf das Karlsruher Urteil von 1992 , als Saarland und Bremen aufgrund ihrer Haushaltsnotlage Finanzhilfen des Bundes erkämpften.

DIE LAGE

Berlin muss in diesem Jahr 15,4 Prozent seiner Ausgaben über neue Kredite finanzieren. Und 21,8 Prozent der Steuereinnahmen werden von den Zinsausgaben gleich wieder aufgefressen. Beide Quoten sind seit Jahren doppelt so hoch wie im Länderdurchschnitt. Nicht zuletzt darauf begründet der Senat die Klage.

Andererseits wird auf die Sparerfolge seit 1995 verwiesen. Berlin hat seitdem 10,8 Prozent seiner Ausgaben (ohne Zinsen) verringert; das heißt 2,9 Milliarden Euro aus eigener Kraft eingespart. Zum Beispiel wurden die Stellen im öffentlichen Dienst von 191 234 im Jahr 1995 auf 143 524 im vergangenen Jahr reduziert. za

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false