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Berlin: Vier Kreuze für Berlin

Heute sind 2, 4 Millionen Menschen zur Wahl aufgerufen. Kleine Hilfe für den Gang zum Wahllokal

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Wer darf an der Wahl teilnehmen?

Insgesamt 2, 4 Millionen Wahlberechtigte. An der Wahl zum Abgeordnetenhaus darf jeder Deutsche teilnehmen, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten mit dem Hauptwohnsitz in Berlin lebt. An der Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung dürfen Deutsche und EU-Ausländer ab dem 16. Lebensjahr teilnehmen.

Ich habe meine Wahlbenachrichtigung verlegt. Was tun?

Trotzdem wählen gehen, und auf keinen Fall den Personalausweis oder einen Reisepass vergessen. Auf das Gültigkeitsdatum achten! Bei 16- und 17-Jährigen, die noch keinen Ausweis oder Pass haben, reicht der Schülerausweis einer staatlich anerkannten Schule.

Wie finde ich mein Wahllokal?

Die Adresse steht auf der Wahlbenachrichtigung. Wer sie verbummelt hat, kann im Internet nachsehen unter www.statistik-berlin.de/wahlen. Einfach „Wahllokalsuche“ anklicken, Wohnadresse und Hausnummer ausfüllen und „Suchen“ drücken. Oder das „Wahltelefon“ des Landeswahlleiters anrufen. Die Nummer lautet 9021 3631.

Kann ich heute noch per Brief wählen?

Ja. In diesem Fall muss der Wahlbrief bis zum heutigen Sonntag, 18 Uhr, beim zuständigen Bezirkswahlamt abgegeben sein. Die Adresse des Amts steht auf den Unterlagen. Meistens sind es die Bezirksrathäuser.

Kann ich per Internet wählen?

Vielleicht irgendwann in der Zukunft. In Deutschland fehlen bisher die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für eine Wahl per Internet.

Was ist, wenn ich am Wahltag krank werde oder plötzlich verreisen muss?

Im Notfall kann die Briefwahl noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr beantragt werden. Das können Verwandte, Freunde oder Nachbarn tun, wenn sie im Bezirkswahlamt eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Der Wahlberechtigte muss die Kreuzchen dann aber selber machen, alles richtig unterschreiben und den Wahlbrief von seiner Person des Vertrauens beim Bezirkswahlamt abgeben lassen.

Wie viele Wahlkreise gibt es?

Es gibt 78 Wahlkreise mit 2501 Stimmbezirken.

Wann öffnen die Wahllokale?

Am Sonntag um 8 Uhr. Bis 18 Uhr darf gewählt werden.

Darf mein Kind mit in die Wahlkabine?

Nein, denn damit wäre das Wahlgeheimnis verletzt. Sie dürfen aber Ihre Kinder ins Wahllokal mitnehmen, damit sie sich anschauen können, wie eine Wahl funktioniert. Sie sollten dort nur nicht den Betrieb durcheinanderbringen.

Wie viele Stimmzettel gibt es?

Jeder Wähler bekommt vier Stimmzettel. Zwei (Erst- und Zweitstimme) für das Abgeordnetenhaus, einer für die Bezirksverordnetenversammlung, ein weiterer für die Volksabstimmung zur Änderung der Berliner Verfassung. Und in Lichtenberg sogar fünf, weil dort auch in einem Bürgerentscheid über die Zukunft des CoppiGymnasiums abgestimmt wird. Wer sich seine Stimmzettel angucken will, kann dies im Internet („Stimmzettel“ anklicken) tun unter www.statistik-berlin.de/wahlen.

Welche Bedeutung hat die Erststimme?

Mit der Erststimme (grauer Stimmzettel) werden die Wahlkreiskandidaten gewählt. Für jeden der 78 Berliner Wahlkreise musste also ein besonderer Stimmzettel gedruckt werden. Einige sind kurz, andere länger: Je nachdem, wie viele Partei- und Einzelkandidaten sich um das jeweilige Direktmandat bewerben.

Was ist die Zweitstimme?

Mit der Zweitstimme (blauer Stimmzettel) wird die Bezirks- oder Landesliste einer Partei gewählt. Die Zweitstimme entscheidet über die Anzahl der Sitze einer Partei im Abgeordnetenhaus, also über das tatsächliche politische Kräfteverhältnis im neuen Berliner Parlament. Weil SPD, CDU und FDP mit Bezirkslisten antreten, gibt es für jeden der zwölf Bezirke einen eigenen Stimmzettel, mit unterschiedlichen Kandidaten dieser drei Parteien. Was zum Beispiel dazu führt, dass die Spitzenkandidaten von SPD, CDU und FDP nur in Charlottenburg (Klaus Wowereit), Neukölln (Friedbert Pflüger) und Steglitz-Zehlendorf (Martin Lindner) auf dem Stimmzettel stehen. Die übrigen 25 Parteien treten mit einheitlichen Landeslisten an.

Was mache ich mit dem dritten Wahlzettel?

Mit der dritten Stimme können die Wähler ihre Stimme jener Partei geben, die sie in der Bezirksverordnetenversammlung vertreten soll (orangeroter Stimmzettel). In den zwölf Bezirken tritt ein bunter Mix aus insgesamt 28 Parteien und Wählergemeinschaften an.

Ich finde einen Wahlkreiskandidaten besonders nett, aber seine Partei will ich nicht wählen. Was tun?

Man kann die Erst- und Zweitstimme splitten, also auf unterschiedliche Parteien beziehungsweise deren Kandidaten verteilen. Das machen viele Wähler.

Darf ich bei der Auszählung im Wahllokal zuschauen?

Ja. Die Auszählung der Stimmen ist grundsätzlich öffentlich.

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