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Berlin: Viereinhalb Jahre Haft für Trickbetrüger

Das Urteil war milde. Ein einschlägig vorbestrafter 50-jähriger Trickbetrüger ist am Montag von einer Strafkammer des Landgerichts zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Das Urteil war milde. Ein einschlägig vorbestrafter 50-jähriger Trickbetrüger ist am Montag von einer Strafkammer des Landgerichts zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Damit ahndete das Gericht eine Reihe von Taten aus dem Jahr 1998. Der Mann war immer nach der gleichen Methode vorgegangen: Er gab sich bei alten Frauen als Polizist, Mitarbeiter der Rentenversicherung, eines Seniorenwohnheims oder der Krankenkasse aus. Unter dem Vorwand, die Konten der Opfer müssten vorübergehend geleert werden, ließ er sich die Scheckkarten geben und hob Summen zwischen 3000 und 24 000 Mark ab. Das Geld verspielte er. Im Frühjahr 1999 war der Mann, dem ein Schaden von rund 100 000 Mark zur Last gelegt wird, bereits wegen 20 Betrugsfällen zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Dagegen ging die Staatsanwaltschaft in Revision, doch der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil. Nach einer Strafanzeige wegen eines weiteren Betruges mit 10 000 Mark Schaden musste das Landgericht den Fall gestern noch einmal verhandeln.

brun

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