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Berlin: Volksbegehren: Klage vor Verfassungsgericht

Die Initiativen zum Bankenskandal wollen das vom Senat abgelehnte Plebiszit jetzt auf dem Rechtsweg durchsetzen

Für das Volksbegehren zum Thema Bankenskandal wird jetzt vor Gericht gekämpft. Die Initiative Berliner Bankenskandal des Politikwissenschaftlers Peter Grottian von der Freien Universität (FU) und das Protestbündnis um den früheren FU-Präsidenten Rolf Kreibich haben sich zusammengetan und ziehen vor das Berliner Verfassungsgericht. Ziel ist es, die Zulässigkeit des Volksbegehrens feststellen zu lassen. Gestern stellten die Initiatoren ihre Argumentationsschrift vor.

„Volksbegehren zum Landeshaushalt sind unzulässig.“ So steht es in der Berliner Verfassung, Artikel 62. Darauf stützte sich der Senat, als er das Volksbegehren Anfang Februar zurückwies. Um diese Frage dreht es sich jetzt: Ob das Volksbegehren denn wirklich eines „zum Landeshaushalt“ und damit unzulässig ist. Falls die Verfassungsrichter die Haltung des Senats bestätigen, wären die über 34000 gesammelten Unterschriften wertlos und die Initiativen am Ende. Grottian und seine Leute sind der Auffassung, dass es sich bei ihrem Vorhaben nicht um ein „Volksbegehren zum Landeshaushalt“ handelt. Verfassungsrechtler Otmar Jung legte dar, dass praktisch jedes Gesetz Auswirkungen auf den Haushalt habe. Das allein könne nicht das Argument sein. Hier handele es sich ohnehin um einen einzigartigen Fall: nämlich dass ein sparsames Volk ein verschwenderisches Parlament bremsen wolle. Das Finanztabu sei eigentlich für den umgekehrten Fall gedacht, also um zu verhindern, dass ein gieriges Volk sich selbst ordentlich beschenkt.

Eine Entscheidung ist noch nicht absehbar. Beim Verfassungsgericht weiß man nicht, ob die Sache in diesem Jahr überhaupt verhandelt wird. „Wir haben gut zu tun“, sagte Geschäftsleiter Reinhard Rudolph gestern. „Die Sache wird jetzt erst einmal dem Senat zugeleitet, dann können die Stellung nehmen, dann müssen Gutachten erstellt werden, und ob es zur Frage eine mündliche Verhandlung geben soll, muss auch noch geklärt werden.“

Langfristig will die Initiative erreichen, dass das Gesetz zur „Risikoabschirmung“ aufgehoben wird. Mit diesem Gesetz hat das Land Milliardenrisiken für dubiose Immobiliengeschäfte der Bank übernommen, zu Lasten der Steuerzahler. Ohne dieses Gesetz hätte die Bankgesellschaft 2002 schließen müssen. Zweitens wollen die Initiatoren des Volksbegehrens, dass Teile der Bankgesellschaft in die Insolvenz geführt werden. Nach Überzeugung von Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) käme dies das Land am Ende teurer zu stehen als die Risikoabschirmung.

Fatina Keilani

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