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Berlin: Volksbegehren „Pro Reli“ ist zulässig

Das Volksbegehren für Religion als Wahlpflichtfach in der Schule hat die nächste Stufe erreicht. Es entspreche mit 34 472 gültigen Unterschriften den verfassungsmäßigen Voraussetzungen, sagte Innensenator Ehrhart Körting (SPD) am Dienstag.

Das Volksbegehren für Religion als Wahlpflichtfach in der Schule hat die nächste Stufe erreicht. Es entspreche mit 34 472 gültigen Unterschriften den verfassungsmäßigen Voraussetzungen, sagte Innensenator Ehrhart Körting (SPD) am Dienstag. Körting kommentierte den Erfolg der Initiative „Pro Reli“ mit den Worten: „Die direkte Demokratie in Berlin geht weiter.“ Nun hat das Abgeordnetenhaus vier Monate Zeit, den Forderungen der Anhänger schulischen Religionsunterrichts zu entsprechen und ein Gesetz zu erlassen. Das aber sei, so Körting, „wenig wahrscheinlich“, weil sich die rot-rote Koalition für verbindlichen Ethikunterricht entschieden habe. Er erwarte, dass die Initiatoren von „Pro Reli“ vermutlich im Juni damit beginnen könnten, Unterschriften für die zweite Stufe des Volksbegehrens zu sammeln. 170 000 Stimmen der Wahlberechtigten sind nötig, damit das Volksbegehren Erfolg hat. Laut Körting könnte dann schon ein neues Gesetz über die Durchführung von Volksbegehren gelten, dass das Stimmensammeln auf Straßen und Plätzen gestattet. Bislang müssen Bürger, die für ein Volksbegehren votieren wollen, in den Bezirksämtern unterschreiben. Jan Hambura von „Pro Reli“ erinnerte daran, dass Umfragen zufolge „eine überwältigende Mehrheit“ der Berliner eine Wahlfreiheit zwischen Ethik und Religion wolle. Auch fordert die Initiative bei einer Abstimmung im Parlament die Befreiung der Abgeordneten vom Fraktionszwang. wvb.

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